Sarah222
Liebe Frau Bader, ich habe vergessen fristgerecht die Elternzeit schriftlich zu beantragen. Mein Baby ist nun schon 15 Wochen alt.Mein AG bittet mich bis zum Monatsende zu kündigen. Gibt es eine Möglichkeit die Elternzeit jetzt noch zu beantragen?? Und was müsste ich, im Falle wenn,meinem AG schreiben? Vielen herzlichen Dank für ihre Antwort!
Hallo, Sie sind nach dem Mutterschutz unentschuldigt von der Arbeit fern geblieben. Der Kündigunbgsschutz geht zwar 4 Mo. nach der Geburt, mit Genehmigung der Berhörde darf der AG aber auch schon früher kündigen. Sie können jetzt sofort auf der Arbeit erscheinen (wenn das Kind betreut ist) und sofort EZ beantragen. Dann müssen aber 7 Wo überbrückt werden und das unentschuldigte Fernbleiben besteht weiter. Reden Sie schnellstens mit dem Ag - kündigen oder etwas unterschreiben würde ich aber nicht Liebe Grüße NB
cube
Dein AG bittet dich selbst zu kündigen? Nee ;-) Wenn er meint, dass du nun eben vertragsbrüchig bist weil du ohne EZ, Urlaub oder AU einfach nicht zur Arbeit erschienen bist, dann kann ER dir kündigen. Ja, natürlich kannst du jetzt sofort EZ beantragen bzw. mitteilen. Was jetzt wichtig wäre: bei der KK anrufen und dort nachfragen, ob er der KK doch eine EZ gemeldet hat. Wenn ja, wird es für ihn schwer zu behaupten, er hätte ja auf dich gewartet und du wärest einfach nicht zur Arbeit erschienen. Evt. hast du mit ihm ja mal mündlich über zB 1 Jahr EZ gesprochen?
Felica
Die Meldung auf EZ muss immer schriftlich erfolgen, mündlich hätte also keinen Bestand. Selbst kündigen würde ich aber auch nicht. Allerdings könnte es passieren das der AG mit einer Kündigung durchkommt wenn er diese ausspricht. Also schnellstens nachholen.
Mitglied inaktiv
Du hast 8 wochen Mutterschutz gehabt und dein Baby ist schon 15 Wochen alt.... Das sind 4 Monate und die Elternzeit ist immer noch nicht beantragt ..... Du bist 2 Monate nicht auf Arbeit und wunderst dich dass der AG dich loswerden will????
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