Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Sinooo

Beitrag melden

Guten Tag, Momentan beziehe ich Elterngeldplus. Mein Sohn ist geboren am 12.06.18 und ich habe eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Wir wünschen uns noch gerne ein 2tes Baby. Wie würde es den laufen wenn ich doch wieder schwanger werden sollte kann ich meine Elternzeit noch verlängern ? Würde ich trotz verlängerung trotzdem Mutterschaftsgeld bekommen? Mir ist klar falls ich verlängere kein Geld bekomme. Wie wäre es den sinnvoll kann ich einfachso verlängern bis zum nöchsten Mutterschutz ? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, dass Sie eine Elternzeit von mindestens zwei Jahren beantragt hatten, können Sie die Elternzeit verlängern und am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes wieder beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du jetzt schwanger wirst, ist ja neuer Mutterschutz ungefähr im April also noch knapp in der EZ. Du musst die EZ auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden, dann erhälst du volle Mutterschaftsleistungen. Dir ist bewusst, das das neue EG dann gering ausfällt, wenn du nicht arbeitest


Sinooo

Beitrag melden

Wie sieht es dann aus wenn es erst später klappt ? Kann ich dann verlängern und bekomme trotzdem Mutterschaftsgeld ? Ja das ist mit bewusst aber nimmt sich nicht viel, da ich mein elterngeld auf 2 jahre gesplittet habe.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst dein 3. jahr ausschließen, wenn du partout nicht arbeiten willst nach ez Ende. Dann wieder auf neuen Mutterschutz beenden und volle Mutterschaftsleistungen vom AG und kk


Felica

Beitrag melden

Da du 2 Jahre angegeben hast kannst du auch ohne Zustimmung des AG verlängern. Wenn du bis zum erneuten Mutterschutz nicht arbeitest wird es ziemlich sicher nur der Mindestsatz von 300 €. je nachdem wie schnell es klappt bekommst du evtl noch eine zeit lang den Geschwisterbonus dazu, bis zum 3ten Geburtstags des ersten Kindes. EG wird halt nur höchstens 14 Monate ausgeklammert, auch bei EG Plus. Jeden Monat danach ohne Einkommen wird mit 0 € gerechnet. Zum neuen Mutterschutz kannst du die EZ vorzeitig beenden und bekommst dann das volle Mutterschutzgeld,


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...