Sinooo
Guten Tag, Momentan beziehe ich Elterngeldplus. Mein Sohn ist geboren am 12.06.18 und ich habe eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Wir wünschen uns noch gerne ein 2tes Baby. Wie würde es den laufen wenn ich doch wieder schwanger werden sollte kann ich meine Elternzeit noch verlängern ? Würde ich trotz verlängerung trotzdem Mutterschaftsgeld bekommen? Mir ist klar falls ich verlängere kein Geld bekomme. Wie wäre es den sinnvoll kann ich einfachso verlängern bis zum nöchsten Mutterschutz ? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Liebe Grüße
Hallo, dass Sie eine Elternzeit von mindestens zwei Jahren beantragt hatten, können Sie die Elternzeit verlängern und am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes wieder beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du jetzt schwanger wirst, ist ja neuer Mutterschutz ungefähr im April also noch knapp in der EZ. Du musst die EZ auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden, dann erhälst du volle Mutterschaftsleistungen. Dir ist bewusst, das das neue EG dann gering ausfällt, wenn du nicht arbeitest
Sinooo
Wie sieht es dann aus wenn es erst später klappt ? Kann ich dann verlängern und bekomme trotzdem Mutterschaftsgeld ? Ja das ist mit bewusst aber nimmt sich nicht viel, da ich mein elterngeld auf 2 jahre gesplittet habe.
Mitglied inaktiv
Du kannst dein 3. jahr ausschließen, wenn du partout nicht arbeiten willst nach ez Ende. Dann wieder auf neuen Mutterschutz beenden und volle Mutterschaftsleistungen vom AG und kk
Felica
Da du 2 Jahre angegeben hast kannst du auch ohne Zustimmung des AG verlängern. Wenn du bis zum erneuten Mutterschutz nicht arbeitest wird es ziemlich sicher nur der Mindestsatz von 300 €. je nachdem wie schnell es klappt bekommst du evtl noch eine zeit lang den Geschwisterbonus dazu, bis zum 3ten Geburtstags des ersten Kindes. EG wird halt nur höchstens 14 Monate ausgeklammert, auch bei EG Plus. Jeden Monat danach ohne Einkommen wird mit 0 € gerechnet. Zum neuen Mutterschutz kannst du die EZ vorzeitig beenden und bekommst dann das volle Mutterschutzgeld,
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