Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

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Hallo Frau Bader, ich bin Mutter von zwei Kindern. Bei Kind eins geboren 2016 im mai habe ich drei Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber angegeben. Ich habe die Elternzeit dann aber verkürzt und bin im Oktober 2017 wieder an den Arbeitsplatz zurückgekehrt. Habe ich für Kind eins noch Anspruch auf Elternzeit oder verfällt dieser, da ich die Elternzeit verkürzt habe? Kind zwei ist im August 2018 geboren, ich habe vor 2 Jahre zu Hause zu bleiben. Wie funktioniert das mit der Übertragung der Rest- Elternzeit? Danke für ihre Hilfe Liebe Grüße f.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, SIe können für jedes Kind bis zum 8. Geb. bis zu 24 Mo. Rest nehmen - auch ohne Zustimmung des Ag Liebe Grüße NB


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