Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

DeniseBöhm

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Guten Abend, ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen, gehe aber nach einem Jahr wieder Arbeiten. Kann ich wärend ich wieder Arbeite, doch noch meine Restliche Elternzeit antreten? Falls ja, habe ich dafür eine anmelde frist? Oder kann ich aus der krsnkheit heraus direkt in meine restliche elternzeit? Mit freundlichen Grüßen Denise Böhm


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, arbeiten Sie Teilzeit in der Elternzeit oder haben Sie mit Einvernehmen des Arbeitgebers die Elternzeit vorzeitig beendet? ich gehe mal davon aus, dass sie Elternzeit beendet wurde, dann können Sie diese erneut mit Frist von sieben Wochen beantragen. Das ist unabhängig von einer Krankschreibung. Liebe Grüße NB


DeniseBöhm

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Hallo, ich habe zwei jahre elternzeit beim arbeitgeber angemeldet, gehe aber nach einem jahr wieder in die Teilzeit. Jetzt überlege ich mein zweites eltern zeit jahr doch anzutreten statt arbeiten zu gehen. Dazu kommt das ich einen sehr schmerzhaften bauchnabelbruch habe, den ich noch nicht operieren lassen kann. Und bin deshalb dann erstmal krankgeschrieben. Kann ich dann aus dee krankheit heraus auch noch meine restliche elternzeit beantragen? Mit freundlichen Grüßen Denise Böhm


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