Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Ernakuh

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Guten Tag, ich habe bei meiner Tochter 1 Jahr Elternzeit genommen und ein Jahre Elterngeld bekommen. Seit 3 Wochen bin ich wieder arbeiten. Aber irgendwie fühle ich mich noch nicht bereit dazu. Kann ich nochmal 2 Monate Elternzeit beantragen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können einen neuen Antrag stellen, Frist hierfür sind sieben Wochen. Eine Verlängerungstatbestand liegt hier nicht vor. Sie arbeiten ja wieder. Liebe Grüße NB


Dojii

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Elternzeit in den ersten 2 Jahren kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden. Ein Recht auf Verlängerung hast du erst wieder ab dem 2. Geburtstag deines Kindes.


Dojii

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Hier muss ich Frau Bader widersprechen. ;) Man legt sich mit dem ersten Elternzeitantrag für 24 Monate fest. Da du nur 12 Monate beantragt hast, hast du gleichzeitig deinem Arbeitgeber verbindlich gesagt, dass du in den Monaten 13 bis 24 wieder arbeiten gehst. Eine neue Elternzeit in den Monaten 13 bis 24 benötigt die Zustimmung des Arbeitgebers (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG).


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