Hallo Frau Bäder,
meine Tochter würde 2016 geboren , danach hab ich 15 Monate Elternzeit genommen.
Diesen Sommer werde ich meinen Arbeitgeber wechseln, ich wollte die restliche Elternzeit zur Einschulung bzw. im ersten Schuljahr nehmen.
Meine Frage kann mein neuer AG dies verhindern?
Viele Grüße Kerstin
von
sternenauge
am 20.06.2018, 22:08
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
Sie haben Anspruch auf bis zu 24 Monate bis zum achten Lebensjahr.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2018
Antwort auf:
Elternzeit
Nein kann er nicht.
Du darfst bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag nutzen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss.
Die Anmeldefrist beträgt mindestens 13 Wochen vor dem Antritt deiner Elternzeit und du musst deinem neuen Arbeitgeber eine Bescheinigung deines alten Arbeitgebers vorlegen aus der hervorgeht, wie viel deiner 3 Jahre Elternzeit du bereits beim alten Arbeitgeber verbraucht hast.
von
Dojii
am 21.06.2018, 07:45