Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Adlerherz

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Guten Tag Fr Bader Ich habe meine EZ schriftlich beim AG beantragt. Entbindungatermin ist 04.08.18 Ich habe reingeschrieben, dass ich 24 Montate EZ beantrage aber nach 19 Monaten ab dem 1.3.20 in Teilzeit einsteige. Finanziell kann ich nur 19 Monate zuhause bleiben. Jetzt schreibt mein AG das er meine EZ 24 Monate bestätigt aber von meinen gewünschten 19 Monaten ist keine Rede mehr. (Er schreibt Ende der EZ und Einstieg am 03.08.20 ,also genau 2 Jahre) Darf er meinen Wunsch des Einstiegsdatum einfach so verwehren? Ich kann es mir nicht leisten 2 volle Jahre zuhause zu bleiben... Vielen Dank, die verzweifelte Mama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Elternzeit kann sie doch erst beantragen, wenn das Kind auf der Welt ist. Im übrigen hat er doch nichts falsch gemacht, Sie wollen doch 24 Monate Elternzeit beantragen. möglicherweise kann er die Teilzeit jetzt noch gar nicht planen. Reden Sie mit ihm. Liebe Grüße NB


Felica

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Warum? Du kannst du Tz innerhalb der EZ arbeiten. Frag doch einfach noch mal bei deinem AG nach ob er an deinen TZ-Wunsch innerhalb der EZ gedacht hat? Wenn er keinen TZ-Platz hat, soll er dir es dann bestätigen, dann kannst du anteilig ALG1 für die Monate beantragen. Davon ab, warum machst du die Meldung so früh? Du weisst doch noch gar nicht ob das Kind wirklich am errechneten ET geboren wird.


mellomania

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vor allem kannst du überall tz in ez arbeiten. wenn dein AG dir keine tz gewährt, was er aber gut begründen muss, kanst du woanders in der ez teilzeit arbeiten. er muss das nur vorher genehmigen


Adlerherz

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Ich habe dort bereits eine Teilzeitstelle


Mitglied inaktiv

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Und wie viele Stunden hast Du bisher gearbeitet bzw. willst Du dann in EZ arbeiten?


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