Alexilala
Guten Tag Frau Bader. Ich befinde mich aktuell in der Elternzeit die noch bis Oktober 2018 geht. Nun bin ich erneut schwanger. Von Beruf bin ich Krankenschwester und habe schon in meiner ersten Schwangerschaft ein Berufsverbot gehabt. Meine frage ist nun, kann man die Elternzeit kündigen? Bekommt man dann das restliche Elterngeld ausgezahlt und kann man dann wieder ins Berufsverbot gehen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, nein, das geht nicht. Man kann die EZ nur am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen Liebe Grüße NB
littlestarling82
warum willst du ins Berufsverbot gehen??? Du und dein Kind seid in der Elternzeit optimal geschützt und nur darum geht es bei einem Berufsverbot, das soll dich und das Kind schützen wenn du eine gefährdende Tätigkeit machen müsstest, dies tust du aber in der Elternzeit nicht. Also passt doch alles
Alexilala
Im Berufsverbot bekomme ich mein komplettes Gehalt wieder.
Mitglied inaktiv
Einem Laien ist das große Ganze im Bezug auf ein BV nicht bewusst, wann werden die Experten dieses Forums das endlich verinnerlichen und sich lediglich aufs sachliche erklären konzentrieren? Ich versuche es mal... Liebe Fragestellerin, Deine Überlegungen sind richtig und verständlich, schlau gedacht aber rechtlich ist Dein Vorhaben leider nicht in Ordnung. Ein BV schützt, da Du in EZ bist, musst Du nicht geschützt werden. Die EZ zu beenden, in dem Wissen ins BV zu gehen, ist krass gesagt : Betrug. Der Krankenkasse würde dies auffallen und der Ärger wäre vorprogrammiert. Zudem, die Arbeitgeber sind verpflichtet, Ersatzarbeitsplätze anzubieten... die Wahrscheinlichkeit als Krankenschwester ein BV zu erhalten, sind massiv gesunken, Papierkram gibt es ja überall zu erledigen. Wünsche Dir eine gute Schwangerschaft. Lg
mellomania
du bekommst mit bv das gleiche wie ohne. du bist momentan in elternzeit, daher verdienst du nix und hast keinen ausfall. du KANNst und darfst deine elternzeit nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. aber doch nicht um in ein bv zu gehen! das ist sozialbetrug! denk doch mal nach. da du keinen ausfall hast weil du eh in elternzeit bist muss auch keiner irgendwas bezahlen. daher weiterlaufen lassen ganz normal bis einen tag vor dem neuen mutterschutz. alles andre ist illegal und geht rechtlich auch zum glück gar nicht. des weiteren heißt es noch lange nicht, dass du wieder ein bv bekomsmt. warum auch= wenn dir der AG einen andren job geben kann, auch administration ablage telefon etc, dann MUSST du den annehmen. also damit rechnen kann echt schief gehen
Mitglied inaktiv
Das geht nicht. Vorzeitig die EZ beenden darfst du nur zum neuen Mutterschutz - dann gibt es auch das volle Mutterschaftsgeld. Ein BV soll Schwangere vor "Benachteiligung" schützen - nur hast du da aktuell keine den wenn du nicht schwanger wärst würdest du ja auch nicht die EZ beenden um wieder voll zu arbeiten. Also entsteht dir aktuell auch kein Nachteil. Und geschützt werden musst du oder das Kind auch nicht. Dazu ab, Du musst eine Kinderbetreuung nachweisen können für ein BV - denn du musst grundsätzlich arbeitsFÄHIG sein - was du ja ohne Betreuung gar nicht bist. Da Du von restlichen EG schreibst wäre es eh interessant zu wissen wie lange deine EZ geht. Wenn du eh nur ein Jahr EZ genommen hast würde ein BV jetzt auch nichts am neuen EG ändern - das würde genauso hoch ausfallen bzw höher wegen Geschwisterbonus. Falls du das EG gesplittet hast hast du evtl die ein oder andere Nullrunde - diese würde das neue EG mindern. Halt je nachdem wann Kind1 geboren wurde und wann Kind1 seinen ET hat. Falls EG auf ein Jahr sollte aber dein Mann darüber nachdenken ob er evtl einen Teil der Monate übernimmt falls es sich mit dem neuen Mutterschutz überschneidet. Zumal er dann auch sicherlich daheim wäre wenn es losgeht. falls du gesplittet hast, solltest du die restlichen EG-Monate - sofern sie vor dem neuen Mutterschutz liegen - in Basismonate wandeln lassen. dann machst du da wenigstens keine Verluste.
Mitglied inaktiv
Alexila, in der Elternzeit kannst du kein BV bekommen, und du kannst die EZ nicht beenden um ins BV zu wechseln. Ausgeschlossen.
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