Mitglied inaktiv
Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf die Elternzeit. Wie lange kann man Elternzeit nehmen. Unser Kind ist 03.15 geboren. 12 Monate habe ich Elterngeld bezogen. Danach war ich weitere 12 Monate (also bis zum 2.Geburtstag des Kindes) Hausfrau ohne Einkommen und habe dann einen Teilzeitjob angefangen. Ich bin also seit März 17 Teilzeitbeschäftigte und außerhalb der Probezeit. Vor Geburt war ich 10 Jahre Vollzeit beschäftigt. Mein Befristeter Arbeitsvertrag lief jedoch im Mutterschutz aus. Nun überlegen wir, ob ich ab März nächsten Jahres wieder daheim bleibe. Geplant wäre ab März18 bis Oktober18. Zum einen wollen wir den Sommer nutzen für 1. eine weitere künstliche Befruchtung (wäre oft krank, daher statt krank lieber einfach Elternzeit. Dann bekommt Chef das auch nicht so mit) 2. sind wir 3 Wochen im Ausland, evtl länger (Urlaub) 3. Exklusivzeit mit Söhnchen, falls es klappen sollte mit der Schwangerschaft. Im Job haben wir Saison ab Okt.-März. Das restliche Jahr ist eher ruhig und wir sind teilweise überbesetzt. Ich denke also, Es wäre eine WinWin Situation für den Chef und mich. Ich würde in dieser Zeit in die gesetzliche über meinen Ehemann familienversichert sein. Und bei einem negativen Testergebnis zu Saisonbeginn wieder in meinen Job zurückkehren. Bei einem positivem Ergebnis, auch zurückkehren, und nach der Saison dann in Mutterschutz gehen. Aber ich weiß garnicht, wieviel Elternzeit man überhaupt in welchen Zeitraum nehmen kann. Da ich ja die ersten 2 Lebensjahre des Kindes Hausfrau ohne Einkommen war, (12 Monate jedoch elterngeldbezug), gilt das ja garnicht als Elternzeit, oder? Bitte, kläre mich mal jemand auf. Danke
Hallo, hatten Sie im zweiten Jahr keinen AG ? Dann zählt es nicht als EZ. Sie können also bei einem neuen AG bis zum 3. Geb. noch das 2. Jahr nehmen - mit Antragsfrist 7 Wo. . Das dritte Jahr bis zum achten Geburtstag ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB
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