Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit

Frage: elternzeit

schwangere88

Beitrag melden

Sehr geehrter Frau Bader, Meine Tochter ist am 26.08.16 geboren und ich mache 2 Jahre Elternzeit. Nun meine Frage : könnte ich auch sagen dass ich erst ab dem 01.09.2018 arbeiten möchte oder muss ich ab dem 27.08.16 "auf der Matte stehen"? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da sie ja noch das dritte Jahr als Spielraum haben, können Sie den Zeitpunkt individuell festlegen. Bzw. eben entsprechend verlängern. Liebe Grüße NB


Tini_79

Beitrag melden

Deine Elternzeit endet sogar am 25.8.! Aber es ist ja ein Samstag und wenn du nicht gerade in einem Beruf arbeitest, wo du auch am WE ran musst, dann passt das ja eigentlich ideal.


SumSum076

Beitrag melden

Ja, deine Elternzeit endet am 25.08.18. Aber erst ....um 23.59 Uhr. Der 1. Arbeitstag wäre der 2. Geburtstag des Kindes, also der 26.08.18. Da du 2 Jahre genommen hast, könntest du nun bei deinem AG eine Verlängerung der Elternzeit melden. Die könnte auch bis zum 31.08.18 gehen. Aber auch bis zum 1. Montag im September. Du kannst jedes Datum (bis zum 3. Geburtstag) nehmen. Für den Urlaubsanspruch wäre es aber geschickt, läge 1 Arbeitstag noch im August. Also Elternzeitende 30.08.18 - 1. Arbeitstag 31.08.18 In dem Fall bekämst du nämlich für den August noch deinen Urlaubsanspruch. Das gilt übrigens auch, wenn dieser "1. Arbeitstag" auf einen Sonntag/Feiertag fiele. Wichtig ist, dass die EZ innerhalb des Monats endet. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader,   ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.  habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...

Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Hallo,  mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Dauer vom 01.08.2 ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...