schwangere88
Sehr geehrter Frau Bader, Meine Tochter ist am 26.08.16 geboren und ich mache 2 Jahre Elternzeit. Nun meine Frage : könnte ich auch sagen dass ich erst ab dem 01.09.2018 arbeiten möchte oder muss ich ab dem 27.08.16 "auf der Matte stehen"? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, da sie ja noch das dritte Jahr als Spielraum haben, können Sie den Zeitpunkt individuell festlegen. Bzw. eben entsprechend verlängern. Liebe Grüße NB
Tini_79
Deine Elternzeit endet sogar am 25.8.! Aber es ist ja ein Samstag und wenn du nicht gerade in einem Beruf arbeitest, wo du auch am WE ran musst, dann passt das ja eigentlich ideal.
SumSum076
Ja, deine Elternzeit endet am 25.08.18. Aber erst ....um 23.59 Uhr. Der 1. Arbeitstag wäre der 2. Geburtstag des Kindes, also der 26.08.18. Da du 2 Jahre genommen hast, könntest du nun bei deinem AG eine Verlängerung der Elternzeit melden. Die könnte auch bis zum 31.08.18 gehen. Aber auch bis zum 1. Montag im September. Du kannst jedes Datum (bis zum 3. Geburtstag) nehmen. Für den Urlaubsanspruch wäre es aber geschickt, läge 1 Arbeitstag noch im August. Also Elternzeitende 30.08.18 - 1. Arbeitstag 31.08.18 In dem Fall bekämst du nämlich für den August noch deinen Urlaubsanspruch. Das gilt übrigens auch, wenn dieser "1. Arbeitstag" auf einen Sonntag/Feiertag fiele. Wichtig ist, dass die EZ innerhalb des Monats endet. Gruß Sabine
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