Sayori
Hallo ich wollte fragen wie das ist wenn ich die elternzeit vorzeitig beende ich habe ursprünglich 24 monate genomen davon sind jetzt 9 monate vergangen und ich würde diese gerne in 1 monat vorzeitig beenden Wie läuft das ab da ich für 24 monate beantragt habe wurde das elterngeld auf die 24 monate versteilt sprich bei 12 monaten hätte ich 660€ bekommen Und für die 24 monate jeweils 330€ Bekomme ich bei frühzeitiger beendung die beträge von der L-bank zurückerstatet die geteilt wurden ?
Hallo, ahaben Sie denn in den 9 Mo. gearbeitet? Sonst würde ich den Antrag stellen, es rückwirkend zu ändern-habe ein Problem mit dem Anspriuch, aber versuchen würde ich es. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja. Stimmt Dein AG dem denn zu und willst Du wieder Vollzeit arbeiten gehen ?
Sayori
Habe einen neuen Arbeitgeber und arbeite dann trotzdem weiter in teilzeit mit 20 std woche vertraglich festgelegt doch bei mir Lohnt sich das nicht mit der elternzeit paralle da ich so viel abgezogen bekomme von denen durch meine überstunden das ich dann ohne elternzeit mehr spielraum habe was stunden betrifft und am ende trotzdem mehr rausbekomme als das was ich durch die neu berechnung noch bekommen würde und laufe keine gefahr später zurückzahlen zu müssen und mein Arbeitgeber stimmt mir zu
Sternenschnuppe
Dann kannst Du es so weiterlaufen lassen. Zumindest bis zum ersten Geburtstag, bis zu 30 Stunden kannst Du ja arbeiten. Es wird ja nicht alles abgezogen. Nach dem ersten Geburtstag kannst Du Dir das aufgesparte dann komplett auszahlen lassen. Bis dahin klären dass Du die Überstunden als Freizeitausgleich nimmst. Zumindest bis zum ersten Geb. Gerade mit so einem kleinen Kind ist das wertvoll :-) Verschenk kein Geld. Oder würde der Vater diese Monate übernehmen, auf die Du verzichten möchtest ?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?