Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Xanadaria

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Hallo, folgende Situation stellt sich mir gerade. Mein Sohn wurde am 20.01.2014 geboren und meine Elternzeit endet am 1.02.2016. Nun bin ich ganz frisch schwanger. Ich habe vor der Elternzeit Vollzeit nach TVÖD gearbeitet und wollte ab 01.02.2015 50% Teilzeit arbeiten. Ich sehe jetzt folgende Möhlichkeiten : 1. entweder verlängere ich die Elternzeit bis Mitte Mai wenn mein neuer Mutterschutz beginnt und würde dann 14 Wochen Mutterschutzgeld bekommen gemessen an meinem früheren Gehalt? 2 . Oder ich würde wieder Vollzeit arbeiten gehen? ( Habe ich darauf einen Anspruch wenn ich noch keinen Teilzeitvertrag unterschrieben habe?) Ich sehe bei der 2. Variante folgende Vorteile : da ich noch viel Resturlaub hätte und auch neuen Urlaubsanpruch von 17 Tagen könnte ich 1 ganzen Monat Urlaub machen. Im April ist Ostern und Angang Mai zahlreiche Feiertage... Somit müsste ich recht wenig arbeiten und bekäme volles Gehalt, ein höheres Elterngeld sowie das Weihnachtsgeld nach TVÖD... Meine Frage wäre: Habe ich irgentwelche Nachteile bei Variante 1 oder 2? Möchte keine Formfehler machen.. Muss mein Arbeitgeber mir für die 3 Monate eine Vollzeitstelle anbieten? Bei Variante 1 würde ich ja sonst auch viel Geld verschenken insbesondere aufgrund des Urlaubsanspruches oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das geht 2.Das geht auch - dann bekommen Sie mehr Lohn u mehr EG Liebe Grüße NB


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