Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

PictureA07

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit, hatte die Kündigung erhalten worauf diese nun wegen Unwirksamkeit laut dem BEEG zurück genommen wurde. Ich kann meine Tätigkeit nach der Elternzeit auf Grund einer Erkrankung meines Kindes, die auch durch ärztliche Schreiben zu belegen ist, auch langfristig gesehen nicht wieder aufnehmen. Mir wurde nun geraten einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zu stellen,so das mir das ALG1 nicht verfallen würde. Leider falle ich nicht mehr in 7 Wochen Frist zur Verlängerung der Elternzeit und erwarte so oder so die Ablehnung vom Arbeitgeber, welcher auch deutlich erwähnt hat mich eh nicht mehr eingplant zu haben. Wie wäre das richtige Vorgehen von mir? Eine Kündigung in Krankheit wäre dann nach der Elternzeit zulässig? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen P.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie mind. 2 Jahre benatragt haben können Sie das 3. Jahr ohne Zustimmung des AG nehmen Liebe Grüße NB


peekaboo

Beitrag melden

Wann müsstest Du wieder anfangen zu arbeiten? Das geht aus Deiner Anfrage nicht hervor. LG Peeka


PictureA07

Beitrag melden

2 Jahre Elternzeit hatte ich gleich am Anfang beantragt und würde nun um ein Jahr verlängern wollen


peekaboo

Beitrag melden

mitgeteilt, dass Du Dir das f3. Jahr aufhebst... hab ich das richtig verstanden? Dann schau mal hier... http://www.dbv-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/pdf/Elternzeit_planen.pdf


peekaboo

Beitrag melden

dann würde ich die Zeit mit Arbeit überbrücken und dann wieder in EZ gehen...


SumSum076

Beitrag melden

Mal aus Neugier: Warum fragst du, ob sie sich hat das 3. Jahr aufheben lassen? Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...