Frage: Elternzeit

HallO Meine frage wäre ich bin Momentan in Elternzeit bis Juni 2013 Wie würde das aussehen wenn ich nach meiner Elternzeit oder während der elternzeit erneut schwanger wäre, da es vom Arbeitgeber ein beschäftigungsverbot gibt . Würde ich dann bis zum Mutterschutz meinen normalen Lohn wie während der ersten schwangerschaft bekommen???

von Patricia88 am 23.04.2012, 00:55



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, ab dem ersten Tag nach der Elternzeit, wenn Sie normalerweise arbeiten würden, erhalten Sie Ihren Lohn. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.04.2012



Antwort auf: Elternzeit

Nein, innerhalb der Elternzeit nicht! Es sei denn, du würdest zb Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.04.2012, 01:09



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