Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich habe vor kurzen einen Brief von meinem AG bekommen in dem geschrieben steht das ich die 7 Wochen Frist für den schriftlichen Antrag auf Elternzeit nicht eingehalten hab. Habe es nur mündlich gemacht , wusste nicht das ich dies noch einmal schriftlich niederlegen musste. Mein Mutterschutz ist schon am 28.09 abgelaufen und ich bin seit dem auch nicht mehr arbeiten gewesen. Jetzt nach sechs Wochen habe ich mich noch mal in der Firma gemeldet weil ich eine Abrechnung brauchte. Für den Antrag auf Elterngeld, der am 15.09 gestellt wurde. Jetzt habe ich per post ein schreiben vom AG bekommen in denen steht, wegen den oben genannten Grund muss ich ab sofort meine Tätigkeit wieder aufnehmen bis zum 09.12 und darf dann in Elternzeit gehen. Komisch ist aber das er das die ganzen sechs Wochen nach dem Mutterschutz sich nicht gemeldet hat um mich zu fragen wieso ich fehle. Erst als ich dort aufgetaucht bin. Da ich auch keine Betreuung für meine Tochter habe besteht nicht die möglichkeit die Arbeit wieder aufzunehmen und der Vetrag auf Elterngeld ist schon gestellt, muss nur noch eine Abrechnung nachreichen. Noch dazu wurde ich vom AG bei meiner Krankenversicherung abgemeldet. Wäre nett wenn Sie mir dabei helfen könnten
Hallo, das Gesetz sieht die Schriftform vor, Sie haben die Frist also versäumt. Der AG hat keine Handlungspflicht. Da Sie nicht zur Arbeit erschienen sind, könnte er Ihnen kündigen. Da er es nicht tut, müssen Sie schnellstens den schriftlichen Antrag stellen u die Arbeit für 7 Wo. aufnehmen. Liebe Grüsse, NB
peekaboo
Sehe zu, daß du eine betreuung fuer die luette findest, oder rede noch mal mit dem ag. Theoretisch haette er dir hleich kuendigen koennen, da du nicht zur arbeit erschienen bist. Hast du zeugen, das du die EZ muendlich eingereicht hast?
Mitglied inaktiv
Ja habe jmd. der das mitbekommen hat, komisch ist aber das er das sechs Wochen stillschweigend akzeptiert hat, dass Ich nicht zur Arbeit gekommen bin. Ich denke auch wenn ich nicht dort aufgetaucht wäre, hätte er weiterhin nichts gesagt.
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