Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader, ich habe vor kurzen einen Brief von meinem AG bekommen in dem geschrieben steht das ich die 7 Wochen Frist für den schriftlichen Antrag auf Elternzeit nicht eingehalten hab. Habe es nur mündlich gemacht , wusste nicht das ich dies noch einmal schriftlich niederlegen musste. Mein Mutterschutz ist schon am 28.09 abgelaufen und ich bin seit dem auch nicht mehr arbeiten gewesen. Jetzt nach sechs Wochen habe ich mich noch mal in der Firma gemeldet weil ich eine Abrechnung brauchte. Für den Antrag auf Elterngeld, der am 15.09 gestellt wurde. Jetzt habe ich per post ein schreiben vom AG bekommen in denen steht, wegen den oben genannten Grund muss ich ab sofort meine Tätigkeit wieder aufnehmen bis zum 09.12 und darf dann in Elternzeit gehen. Komisch ist aber das er das die ganzen sechs Wochen nach dem Mutterschutz sich nicht gemeldet hat um mich zu fragen wieso ich fehle. Erst als ich dort aufgetaucht bin. Da ich auch keine Betreuung für meine Tochter habe besteht nicht die möglichkeit die Arbeit wieder aufzunehmen und der Vetrag auf Elterngeld ist schon gestellt, muss nur noch eine Abrechnung nachreichen. Noch dazu wurde ich vom AG bei meiner Krankenversicherung abgemeldet. Wäre nett wenn Sie mir dabei helfen könnten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das Gesetz sieht die Schriftform vor, Sie haben die Frist also versäumt. Der AG hat keine Handlungspflicht. Da Sie nicht zur Arbeit erschienen sind, könnte er Ihnen kündigen. Da er es nicht tut, müssen Sie schnellstens den schriftlichen Antrag stellen u die Arbeit für 7 Wo. aufnehmen. Liebe Grüsse, NB


peekaboo

Beitrag melden

Sehe zu, daß du eine betreuung fuer die luette findest, oder rede noch mal mit dem ag. Theoretisch haette er dir hleich kuendigen koennen, da du nicht zur arbeit erschienen bist. Hast du zeugen, das du die EZ muendlich eingereicht hast?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja habe jmd. der das mitbekommen hat, komisch ist aber das er das sechs Wochen stillschweigend akzeptiert hat, dass Ich nicht zur Arbeit gekommen bin. Ich denke auch wenn ich nicht dort aufgetaucht wäre, hätte er weiterhin nichts gesagt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens?