jeammy
Hallo Frau Bader, das ist so das ich leider Arbeitslos bin. Habe zwar einen Minijob in meinem erlernten Beruf aber ich bin im 7 Monat und mich möchte keiner mehr Vollzeit einstellen. Ich hatte mir immer gesagt wenn ich ein Kind bekomme will ich es das erste Jahr mind. alleine erziehen,also Elternzeit. Ich gehe nach der Geburt bei meinem jetzigen Betrieb Samstags arbeiten um drin zu bleiben und ein bisschen zu dem Arbeitslosengeld dazu zu verdienen. Habe ich den Anspruch auf eine Elternzeit? So das ich mich auf mein Kind konzentrieren kann und mich nicht für Vollzeit bewerben muss und wenn ich das nicht mache ,dann streichen die mir ja das Geld. Und das möchte ich nicht,möchte alles richtig machen. Bitte helfen sie mir. Mit freundlichen Grüßen Janine
Hallo, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, haben Sie auch Anspruch auf EZ ArbGeld I erhlaten Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
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