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Liebe Frau Bader, ich habe eine Verständnisfrage, die mir mein Arbeitgeber leider nicht beantworten kann...warum auch immer...ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen?! Unser Sohn ist am 12.05.2007 geboren und ich habe zuerst 2 Jahre Elternzeit angemeldet und dann mit der vorgeschriebenen Frist das 3 Jahr genommen. Dieses endete dann m. W. ja am 11.05.2010. Nun ist am 08.02.2010 unsere Tochter geboren und ich habe wieder zuerst 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Diese Elternzeit begann dann ja nach Ablauf der 1. Elternzeit, also am 12.05.2010. Nun möchte ich auch für unsere Tochter noch das 3. Jahr Elternzeit nehmen. Wann genau endet diese dann? Eigentlich heißt es ja immer, dass die 3 Jahre Elternzeit am Tag des 3. Geburtstages des Kindes enden. Aber wie ist das in diesem Fall, wenn die Elternzeit des 2. Kindes erst am 12.05.2010 begann, müsste sie dann doch am 11.05.2013 beendet sein oder habe ich da einen Denkfehler? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Tanja
Hallo, man kann Ihren Antrag auch so deuten, dass Sie die erste EZ abgebrochen u neue begonnen haben. Deshalb würde ich die frühere Zeit nehmen u vorsichtshalber die andere hinzuschreiben (wenn man davon ausgeht...) Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Es kommt darauf an, wie du die Anmeldung für deine Elternzeit formuliert hast. zB bei: "Für mein 2. Kind nehme ich 2 Jahre" bedeutet das, du nimmst die 2 Jahre NACH dem Ablauf der 1. Elternzeit. Also vom 12.05.2010 bis 11.05.2012. (Das dritte Jahr wäre am 11.05.2013 zuende. Allerdings benötigst du für den Zeitraum 08.02.2013 bis 11.05.2013 die Zustimmung deines AG, weil er über den 3. Geburtstag deiner Tochter hinaus geht.) Dann kommt es noch darauf an, was dein AG dir bescheinigt hat. Denn er hätte dir die Elternzeit schriftlich bestätigen müssen. Aus dieser Bescheinigung geht auch hervor wie er deine Elternzeit-Anmeldungen verstanden hat. So das du darauf entsprechend reagieren kannst... Gruß Sabine
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