Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ET für mein Baby ist der 09.01.2011, ich möchte dann gerne für 2 Jahre in Elternzeit gehen. Wie beantrage ich dies am Besten bei meinem AG? Beantrage ich für 3 Jahre und sage, dass ich nach 2 zurückkehren möchte? Ich habe doch während dieser Zeit absoluten Kündigungsschutz oder? Und mein AG muss mir meinen "alten" Arbeitsplatz anschließend wieder zur Verfügung stellen?!? Liebe Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss sich für mind. 2 Jahre festlegen u hat denn einen Anspruch auf das 3. Jahr. Es besteht ein Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Du musst nichts beantragen, nur anmelden, 7 Wochen vor Beginn. Das heißt, wenn der Zwerg da ist innerhalb einer Woche in etwa, da ja noch 8 Wochen Mutterschutz anschließen. " Hiermit melde ich meine Elternzeit von 2 Jahren ab ( Geburtsdatum des Kindes ) an. Ich behalte mir vor, das mir zustehende 3. Jahr nach dieser Zeit zu nehmen, worüber ich Sie dann fristgerecht informieren werde. Mit freundlichen Grüßen,.... Inormativ ist noch, dass Du dann exakt am 2. Geburtstag Deine Kindes beim AG wieder auf der Matte stehen musst. Es ist auch möglich 2 Jahre und 2 Monate oder so zu nehmen, die restlichen Monate stehen einem dennoch zu. Wichtig ist dies wegen der Betreuungslage, denn die muss ja gesichert sein. Du würdest im Januar beginnen, hat das Kind da schon einen Krippenplatz oder werden diese nur im Sommer vergeben, Tagesmutter etc. Sollte man bedenken. Dein AG muss Dir Deinen alten oder gleichwertigen Job zur Verügung stellen. Alles Gute für den Endspurt


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