Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

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Hallo, ich bin kurz vor der Entbindung zu meinem Partner (Kindesvater) gezogen. Davor haben wir eine Wochenendbeziehung geführt. (130 km Entfernung). Ich befinde mich jetzt in Elternzeit, diese endet 2010. Da ich jetzt hier wohnen bleiben möchte, muss ich wohl bei meinem AG kündigen. Wenn ich hier nicht sofort einen Job bekomme und auf Leistungen der Agentur f. A. zurückgreifen muss, werde ich dann von dieser gesperrt, weil ich selbst gekündigt habe?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warten Sie bis zum Ende der EZ - dann können Sie noch immer kündigen (Frist 3 Mo.) . Sie haben sonst ein Problem mit der KK u sind nicht mehr beitragsfrei weiterversichert. Wenn Sie zum KV gezogen sind, werden Sie wahrscheinlich nicht gesperrt - ArbGeld I bekommen Sie ja aber eh erst nach der EZ Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Also so weit ich weiß, kann man wegen "Familienzusammenführung" nicht unbedingt gesperrt werden, allerdings sind heutzutage 130km keine Entfernung mehr. Wenn Ihr so mit dem Geld rumkommt, würde ich versuchen mir eine Stelle zu suchen und dann erst kündigen. LG Peeka


Mitglied inaktiv

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nun ja, wenn ich täglich von hier ins Ruhrgebiet fahren müsste.....müssten wir uns ein zweites Auto kaufen und unser Kind müsste in die Ganztagsbetreuung. Ich wollte jedoch gerne halbtags arbeiten. Wie sollte das dann gehen? 4 Stunden arbeiten und 3 Stunden fahren? Oder soll ich zeitnah mit meinem AG sprechen. Evtl. dass er mir kündigt? aber das wiederum macht sich auf der nächsten Bewerbung nicht so gut. Oh je, oh je......


Mitglied inaktiv

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Elternzeit habe ich vorsichtshalber für 2 Jahre beantragt, Elterngeld bekomme ich nur ein Jahr. Danach habe ich also kein Geld mehr und leider sind wir auf mein Gehalt angewiesen..... Was nun? Elternzeit kürzen? dh nach einem Jahr beim AG kündigen (nach Ende Bezug Elterngeld) um ALG1 zu erhalten und mich dann hier bewerben? Es ist noch etwas hin aber ich bin echt total nervös deswegen. Danke Ihnen sehr für Ihre Antwort! LG, Katinka


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