Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit

Frage: elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe in einem großen Betrieb mit ca. 250 Mitarbeitern in Vollzeit gearbeitet. am 5. 11. 2007 ist mein Sohn geboren. Ich habe erstmal für 2 Jahre Elterzeit beantragt, weiss aber nun, das ich das 3. Jahr auch noch in Anspruch nehmen möchte. Bis wann muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, das ich das 3. Jahr auch noch Elternzeit nutzen will? Kann ich ihm das jetzt auch schon mitteilen oder kann er mir jetzt kündigen oder nach Ablauf der angegebenen 2 Jahre kündigen? Hat er das Recht zu sagen, das 3. Jahr wird nicht gewährt? Danke für Ihre Antwort?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Siemind. 2 Jahre beantragt hatten, besteht ein Anspruch auf das 3. Jahr, Sie mssen es mit Frist 7 Wo. dem AG mitteilen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Es gelten wieder die 7 Wochen... oder evtl. sind es bei Dir noch 8(?) vor Beginn des EZ-Abschnitts. Alsonoch genuig Zeit. Kündigen kann er Dir nicht, das könnte er erst am ersten Arbeitstag den Du dort antrittst. Ablehen kann er auch nicht, so0lange Du die EZ verlangst wenn Dein Kind noch keine 3 jahre alt ist. Am 5.11.2010 ist dann der erste Arbeitstag. Viele Grüße Désirée


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