Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit?

Frage: elternzeit?

Mitglied inaktiv

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hallo frau bader, mein sohn wurde im februar 2008 geboren und ich habe laut tarifvertrag 3,5 jahre elternzeit wegen meiner langen betriebszugehörigkeit. ich habe die volle zeit beantragt und das ich die ersten 2 jahre bei meinem kind bleibe und mein ag hat mir dies bestätigt und mich gebeten mich im dezember 2009 zu melden was mit den restlichen 1,5 jahrenpassieren soll. ich möchte diese zeit auch noch bei meinem kind zu hause bleiben wann muss ich dann wieder arbeiten? gilt die elternzeit ab dezember 2007 als ich in mutterschutz ging oder ab geburt im februar 2008? und noch etwas kann ich meinem vertrag ändern das ich ab dann nur 50% arbeiten gehe?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ ist gesetzl. auf 3 Jahre beschränkt. Nur in dieser Zeit sind Sie beitragsfrei versichert u bekommen Rentenanwartschaften. Das weitere halbe Jahr ist eine betriebl. Regeulung, eine Freistellung. Da muss geklärt werden, wie es mit der KK weiter läuft. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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wenn man 3 Jahre nimmt... in Deinem Fall würde ich dann von Mitte Juli ausgehen.... Du kannst einen Antrag auf TZ stellen, dem der AG zustimmen muß... wenn keine betrieblichen "Einschränkungen" dadurch entstehen würden und der AG mehr als 15 MA hat... Da gibt es noch ein paar andere Kriterien, die Du Googeln kannst. LG Peeka


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