Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

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Hallo! Ich habe folgendes Anliegen: Mein Sohn ist im Juli 08 geboren u ich bekomme somit 12 Monate Elterngeld. Im Antrag habe ich bereits vermerkt, dass mein Mann auch 2 Monate Elternzeit in Abspruch nehmen möchte! Beim Amt sagte man mir ich solle 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit meines Mannes den Antrag stellen und fertig! Würde er z.B. Im Mai u im Juni die 2 Monate nehmen würden wir somit beide in diesen zwei Monaten die 67% unseres letzten Gehaltes an Elterngeld bekommen! Unser Arbeitgeber sagte nun jedoch das man die zwei Monate NICHT gemeinsam nehmen kann!!?? Aber ich würde ja jetzt nicht für 2Monate arbeiten und dann wieder in Elternzeit gehen!! Und würde mein Mann nun nach meinem Elterngeld, also August u September 09 Elternzeit nehmen, käme doch das gleiche heraus?? Da ich ja noch ein weiteres Jahr Elternzeit in Anspruch nehme, wären wir ja auch gemeinsam zu Haus, nur das ich kein Elterngeld mehr bekäme! Ich hoffe sie konnten mir folgen und haben einen Rat für mich! Wenn noch etwas zu unklar ist, u sie noch Fragen hätten, beantworte ich diese umgehend!! Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gruß Inga:-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, quatsch. Nätürlich können Sie gleichzeitig EZ nehmen. Theoretisch sogar 3 Jahre - und die 14 Monate bis auf die Zeiten von MG-Bezug frei aufteilen. Liebe Grüsse, NB


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Der Arbeitgeber irrt: Ihr könnt selbstverständlich gleichzeitig in Elternzeit gehen bzw. auch gleichzeitig Elterngeld beziehen.


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Das liegt der AG falsch - ihr könnt gemeinsam EG beziehen und EZ haben.


Mitglied inaktiv

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Soweit ich weiß, kann er aber nur die ersten zwei Monate ab dem Tag der Geburt seine Elternzeit in Anspruch nehmen, bin mir aber nicht sicher. Falls das der AG nicht weiß, würde ich auch keine schlafenden Hunde wecken. Aber definitiv könnt ihr parallel EZ nehmen, nur - wie gesagt - ich war der Meinung, dass der Mann dies nur ab dem Zeitpunkt der Geburt darf...?!


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