Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin grad etwas durcheinander, was die Beantragung/Mitteilung der Elternzeit angeht.... Wenn ich die Elternzeit meinem AG mitteilen möchte, muss ich dann einen genauen Zeitraum angeben - taggenau meine ich - oder würde es z.B. reichen, wenn ich mitteile, dass ich 1 1/2 Jahre Elternzeit nehmen möchte ? UNd wann genau beginnt man dann die Elternzeit zu berechnen, ab Geburt, z.B. 10.12.2008 oder erst ab Ende des Mutterschutzes, sprich 10.12. + 8 Wochen ?! Wann genau wären denn dann die 8 Wochen überhaupt rum - auch wieder an einem 10. oder schon am 09. des MOnats ? Bin grad ziemlich durcheinader und verwirrt...... Und kann man überhaupt auch erstmal nur 1 Jahr oder 1 1/2 Jahre nehmen ? Habe nämlich gelesen, dass man sich verbindlich für die ersten 2 Jahre festlegen muss..... Danke schonmal für die Antwort ! Viele Grüße melu


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die EZ beginnt mit der Geburt 2. Man kann ein Datum oder eine Dauer (zB 2 Jahre= 1. Arbeitstag ist der 2. Geb.) eintragen 3. Wenn man nicht mind. 2 Jahre nimmt, hat man keinen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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man teilt sie dem AG ich meine spätestens 6 Wochen nach der Geburt des Kindes mit. Würdest Du 3 Jahre EZ nehmen, dann müsstest Du genau am Geburtstag des Kindes wiederkommen... ja, es muß ein Datum festgelegt werden, (bei unter 3 Jahren) sonst kann der AG sich ja nicht auf die Planung einstellen... Die ersten beiden Jahre muß man sich festlegen und das 3. Jahr könnte man sich bis zum 8. LJ des KINdes aufheben. Grüße Peeka


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