Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

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Hallo, ich erwarte im Januar mein erstes Kind und möchte im Anschluß für 12 Monate Elternzeit nehmen. Nach Ablauf der 12 Monate möchte ich in Teilzeit (20 Std./Woche) an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Vor dem Mutterschutz habe ich 30 Std./Woche gearbeitet. Zu meinen Fragen: 1. entsteht für mich irgendein Vorteil (Kündigungsschutz etc.), wenn ich statt der 12 Monate 24 Monate Elternzeit nehme und nach 12 Monaten wie oben beschrieben wieder arbeite? Ist das empfehlenswert und muß der Arbeitgeber meinen Teilzeitwünschen auch während der Elternzeit entsprechen? Muß ich nach Ablauf der 24 Monate wieder 30 Std./Woche arbeiten oder kann die Beschäftigung wie während des 2. Elternzeitjahres fortgesetzt werden? 2. Wann genau beginnt die Elterzeit? Mit dem Tag der Geburt oder einen Tag nach der Geburt? Beantrag man die Elternzeit grundsätzlich ab dem Tag der Geburt oder erst nach Ablauf des Mutterschutzes? 3. Inwieweit kann ich die Aufteilung der Arbeitszeit nach Ablauf der Elternzeit selbst bestimmen? Ich möchte z.B. die 20 Std./Woche an 2,5 Tagen pro Woche arbeiten. Kann der AG dem widersprechen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Grüße, VZ


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sinnvoller ist es, die volle EZ zu nehmen und darin TZ zu arbeiten. Dann haben Sie Kü-Schutz 2. Am Tag der Geburt, Frist Antrag ab dann 7 Wo 3. Das kann der AG bestimmen Liebe Grüsse, NB


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