Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

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Jetzt habe ich auch mal eine Frage zur Elternzeit. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir die 3 Jahre zugeben, wenn ich die beantrage? Oder kann er sagen, ich bekomme nur 1 Jahr? Ich habe heute dne zettel für die Elterngeldstelle bekommen, und da steht drin, elternzeit wurde für ein Jahr beantragt. Dabei habe ich aber mitgeteilt, das ich vorraussichtlich 3 Jahre nehmen werde, aber nach 1 Jahr evtl in teilzeit wieder anfangen möchte. Beantragen kann ich ja erst offiziell, wenn der zwerg geboren ist. Um die genauen daten zu haben. danke für Ihre antwort Lieben gruß ilka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG hat keinen Einfluß auf die Länge, er muss nicht zustimmen. Wenn Sie weniger als 2 J. nehmen besteht kein Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüsse NB


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die 3 jahre stehen dir rechtlich zu. du musst dies deinem arbeitgeber nur mitteilen. aber warum hattest du der elterngeldstelle schon etwas mitgeteilt, wenn dein zwerg noch nicht mal geboren ist? sunny


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hab jetzt erst richtig gelesen und dir im swn nochmal geantwortet. sunny


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Nicht beantragen sondern mitteilen. Sandy


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