Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich habe 1 jahr elternzeit beantragt und wollte danach zu ca. 75% wieder arbeiten gehen. die personalabteilung sagte mir, das ich die elternzeit auch verlängern könnte und dann arbeit in der elternzeit beantragen könnte. ich weiß, das anfang nächsten jahres vermutlich einige stellen gestrichen werden und das es diese klausel gibt, das der ag auch ablehnen kann bei dringend betrieblichen gründen. ob die abschaffung einiger arbeitsplätze als eventuell dringend betriebliche gründe angesehen werden können....? was raten sie mir? eine freundin sagte mir, das ich, wenn ich wieder angefangen habe zu arbeiten, auch dann noch wieder in elternzeit gehen könnte, wenn der ag zustimmt, da ich ja nur 1 jahr bisher genommen hatte. ich war immer der meinung, das man nicht mehr verlängern kann, wenn man einmal wieder angefangen hat zu arbeiten. aus dem gesetzestext bin ich nicht ganz schlau geworden. für mich ist dieses thema sehr wichtig, da eventuell auch durch stellenstreichung in der firma meines mannes wir den wohnort wechseln müßten. von daher würde es mich beruhigen, wenn ich trotz begonnener arbeit auch dann noch wieder in elternzeit gehen könnte, falls ich bei meiner firma am neuen ort nicht gleich eine stelle finden sollte. für ihren rat wäre ich sehr dankbar!
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn der Ag zustimmt, haben Sie Kündigungsschutz und können trotzdem Tz arbeiten. Ob ein Anspruch besteht hängt von der Grösse des Unternehmens und entgegenstehenden betrieblichen Gründen ab. Liebe Grüsse, NB
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