Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Bei mir liegt folgender Fall vor. Mein Sohn wurde am 10.07.04 geboren. Zuerst hätte ich gerne gewußt, wann demnach meine Elternzeit endet? Jetzt ist es so, daß ich mit meinem Arbeitgeber damals schriftlich vereinbart habe, daß ich nach Ablauf der 3-jährigen Elternzeit keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung geltend mache, sondern aus dem Unternehmen ausscheide. Ich bin jetzt in der Zwischenzeit wieder schwanger. Mein Kind ist ausgerechnet für den 02.07.07. Mein Arbeitgeber hat mir zu verstehen gegeben, daß er bereit wäre (falls das für ihn keinen finanziellen Aufwand hat), meine derzeit andauernde Elternzeit für das zweite Kind nochmal zu verlängern. Meine Frage ist die: Geht das? Und wie müßten wir dann vorgehen? Und sollte das so nicht möglich sein, was muß ich dann tun? Muß ich mich ab dem Geburtstag des zweiten Kindes sonst arbeitslos melden? Und wie sieht's dann mit der Krankenkasse aus? Versichere ich mich und die Kinder besser selbst oder steigen wir in die Krankenversicherung meines Mannes ein? Was ist günstiger? Entschuldigen Sie bitte die vielen Fragen. Wäre für IHre Auskunft sehr dankbar! Kügelchen
Hallo, Sie müssen doch erst einmal klären,ob Sie noch einen Vertrag haben oder wirksam gekündigt wurde. Ansonsten bekommen Sie kein ARbGeld I, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Deine Elternzeit endet am 09.07.07. Dein erster Arbeitstag ist auch der 3.Geburtstag deines Kindes.
Mitglied inaktiv
Hallo! Vielen Dank für Ihre Antwort! Ja, das werde ich mit meinem Arbeitgeber abklären. Wollte nur noch eins klarstellen: Ich möchte kein Arbeitslosengeld beantragen!! Ich stehe dem Arbeitsamt natürlich nicht zur Verfügung, habe einen 2 1/2 jähren Sohn, der frühestens im Sommer in den KiGa kommt und bekomme im Juli mein zweites Baby. Selbstverständlich stehe ich dann erstmal nicht zur Verfügung und selbstverständlich möchte ich auch kein Arbeitslosengeld beantragen. Meine Frage war, ob ich mich - wenn ich die Elternzeit aufgrund eines Aufhebungsvertrags nicht verlängern kann - arbeitslos melden muß (Ohne Anspruch auf Hilfe). Ansonsten wäre ich ja quasi als "garnichts" gemeldet. WEnn ich weder arbeitslos gemeldet wäre noch in Elternzeit wäre, was wäre ich dann?! Ich wollte nur klarstellen, daß mich vollkommen bewußt ist, daß ich nichts dafür bekomme, wenn ich dem Markt nicht zur Verfügung stehe. DAs war auch nicht meine Frage. Es tut mir leid, wenn ich etwas falsch formuliert haben sollte. Mit vielen Grüßen
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