Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Schönen guten Tag Frau Rechtsanwältin Bader, es geht um die Formulierung zum Beginn der Elternzeit. Mein Mann möchte ab Geburt unseres Sohnes (voraussichtlicher Termin 26.03.07) für 2 Monate Elternzeit nehmen und auch Elterngeld beziehen (2 Partnermonate). Wie muss er den Beginn der Elternzeit im "Antrag" bei seinem Arbeitgeber formulieren, wenn er ab Geburt zu Hause bleiben will? Man kann ja nie wissen, wann der Kleine tatsächlich auf die Welt kommt. Vielen Dank für Ihre Mühe Squeezy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es soll schreiben "ab Geburt, voraussichtlicher ET...". Dann müsste das OK sein. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das gleiche Problem habe ich auch, da ich Ende März / Anfang April Vater werde und Elternzeit beantragen möchte. Eigentlich möchte ich Elternzeit ab der Geburt des Kindes nehmen. Aber da stellt sich mir schon die erste Frage: Wann wird mein Kind geboren? Defacto: Ab wann beantrage ich Elternzeit. Der vorläufige Geburtstermin ist der 25.03.07 - aber wie wir wissen, werden an dem errechneten Tag nur 4% der Menschen geboren. Alle anderen kommen eher oder später... Als Frau ist das kein Problem, sie ist erst in Mutterschutzfrist, und kann dann ungehindert in die Elternzeit wechseln. Wenn aber ein Mann, wie ich, in einem Arbeitsverhältnis steht, gibt es die Möglichkeit nicht. Wenn es eine Frühgeburt wird, angenommen der 01.03.07 - darf ich dann schon den Arbeitsplatz verlassen, obwohl ich ja erst ab 25.03.07 beantragt habe?. Ich könnte aber auch bis 31.03.07 im Arbeitsverhältnis stehen und mit einem Restanspruch aus 2006 10 Tage Urlaub nehmen. Dieser wäre dann 2 Wochen vor dem 31.03.07 also vom 19.03.-30.03.07 zu nehmen. Dann wäre faktisch der Beginn meiner Elternzeit der 01.04.07. Und auch hier die Frage: Was ist bei einer Frühgeburt - da der 01.04.07 beantragt ist? Also um es nochmal deutlich zu machen: Als Vater kann ich meinem Arbeitgeber keinen festen Termin nennen, da das Kind eh kommt, wann es will! Ab wann beantrage ich also meine Elternzeit? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...