Mitglied inaktiv
Schönen guten Tag Frau Rechtsanwältin Bader, es geht um die Formulierung zum Beginn der Elternzeit. Mein Mann möchte ab Geburt unseres Sohnes (voraussichtlicher Termin 26.03.07) für 2 Monate Elternzeit nehmen und auch Elterngeld beziehen (2 Partnermonate). Wie muss er den Beginn der Elternzeit im "Antrag" bei seinem Arbeitgeber formulieren, wenn er ab Geburt zu Hause bleiben will? Man kann ja nie wissen, wann der Kleine tatsächlich auf die Welt kommt. Vielen Dank für Ihre Mühe Squeezy
Hallo, es soll schreiben "ab Geburt, voraussichtlicher ET...". Dann müsste das OK sein. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das gleiche Problem habe ich auch, da ich Ende März / Anfang April Vater werde und Elternzeit beantragen möchte. Eigentlich möchte ich Elternzeit ab der Geburt des Kindes nehmen. Aber da stellt sich mir schon die erste Frage: Wann wird mein Kind geboren? Defacto: Ab wann beantrage ich Elternzeit. Der vorläufige Geburtstermin ist der 25.03.07 - aber wie wir wissen, werden an dem errechneten Tag nur 4% der Menschen geboren. Alle anderen kommen eher oder später... Als Frau ist das kein Problem, sie ist erst in Mutterschutzfrist, und kann dann ungehindert in die Elternzeit wechseln. Wenn aber ein Mann, wie ich, in einem Arbeitsverhältnis steht, gibt es die Möglichkeit nicht. Wenn es eine Frühgeburt wird, angenommen der 01.03.07 - darf ich dann schon den Arbeitsplatz verlassen, obwohl ich ja erst ab 25.03.07 beantragt habe?. Ich könnte aber auch bis 31.03.07 im Arbeitsverhältnis stehen und mit einem Restanspruch aus 2006 10 Tage Urlaub nehmen. Dieser wäre dann 2 Wochen vor dem 31.03.07 also vom 19.03.-30.03.07 zu nehmen. Dann wäre faktisch der Beginn meiner Elternzeit der 01.04.07. Und auch hier die Frage: Was ist bei einer Frühgeburt - da der 01.04.07 beantragt ist? Also um es nochmal deutlich zu machen: Als Vater kann ich meinem Arbeitgeber keinen festen Termin nennen, da das Kind eh kommt, wann es will! Ab wann beantrage ich also meine Elternzeit? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz