Mitglied inaktiv
Schönen guten Tag Frau Rechtsanwältin Bader, es geht um die Formulierung zum Beginn der Elternzeit. Mein Mann möchte ab Geburt unseres Sohnes (voraussichtlicher Termin 26.03.07) für 2 Monate Elternzeit nehmen und auch Elterngeld beziehen (2 Partnermonate). Wie muss er den Beginn der Elternzeit im "Antrag" bei seinem Arbeitgeber formulieren, wenn er ab Geburt zu Hause bleiben will? Man kann ja nie wissen, wann der Kleine tatsächlich auf die Welt kommt. Vielen Dank für Ihre Mühe Squeezy
Hallo, es soll schreiben "ab Geburt, voraussichtlicher ET...". Dann müsste das OK sein. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das gleiche Problem habe ich auch, da ich Ende März / Anfang April Vater werde und Elternzeit beantragen möchte. Eigentlich möchte ich Elternzeit ab der Geburt des Kindes nehmen. Aber da stellt sich mir schon die erste Frage: Wann wird mein Kind geboren? Defacto: Ab wann beantrage ich Elternzeit. Der vorläufige Geburtstermin ist der 25.03.07 - aber wie wir wissen, werden an dem errechneten Tag nur 4% der Menschen geboren. Alle anderen kommen eher oder später... Als Frau ist das kein Problem, sie ist erst in Mutterschutzfrist, und kann dann ungehindert in die Elternzeit wechseln. Wenn aber ein Mann, wie ich, in einem Arbeitsverhältnis steht, gibt es die Möglichkeit nicht. Wenn es eine Frühgeburt wird, angenommen der 01.03.07 - darf ich dann schon den Arbeitsplatz verlassen, obwohl ich ja erst ab 25.03.07 beantragt habe?. Ich könnte aber auch bis 31.03.07 im Arbeitsverhältnis stehen und mit einem Restanspruch aus 2006 10 Tage Urlaub nehmen. Dieser wäre dann 2 Wochen vor dem 31.03.07 also vom 19.03.-30.03.07 zu nehmen. Dann wäre faktisch der Beginn meiner Elternzeit der 01.04.07. Und auch hier die Frage: Was ist bei einer Frühgeburt - da der 01.04.07 beantragt ist? Also um es nochmal deutlich zu machen: Als Vater kann ich meinem Arbeitgeber keinen festen Termin nennen, da das Kind eh kommt, wann es will! Ab wann beantrage ich also meine Elternzeit? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
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