Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine erste Tochter wurde im Januar 2005 geboren. Ich war 4 Monate zu Hause und habe dann bei meinem auch bisherigen Arbeitgeber meine Tätigkeit mit 30 Wochenstunden innerhalb der Elternzeit (bis 23.März 2007 beantragt)wieder aufgenommen. Ich bin AT-Mitarbeiterin und beziehe ein Jahresgehalt, was in 12 gleichen Monatsraten und als 13. Rate zu je 50 % im Juni und November zur Auszahlung gelangt. Jetzt bin ich wieder schwanger, das zweite Kind wird hoffentlich halbwegs planmäßig mit ET 26.03.2007 zur Welt kommen. Nun meine Fragen: 1. Beziehe ich Elterngeld aus dem Gehalt während der Elternzeit oder aus der Zeit vor der Geburt des ersten Kindes? 2. Würde, falls das Gehalt der Elternzeit greift, das Netto-Jahresgehalt (also incl. 1/13) zur Berechnung herangezogen werden? 3. Werden Nettobeträge aus Boni, Zielvereinbarungen usw. mit zum Jahresgehalt gerechnet? 4. Werden Beträge aus der Bruttoentgeltumwandlung herausgerechnet (ist ja kein Netto in dem Sinne)? 5. Wenn ich nach der Geburt des zweiten Kindes in neuer Elternzeit weniger als 30 Stunden mit weniger Netto-Entgelt arbeite, erfolgt dann ein Ausgleich? Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Bettina
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB
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