Mitglied inaktiv
Hallo, habe bei meinem AG 18 Monate Elternzeit eingereicht. Muß oder hätte ich ihm darin mitteilen müssen, was ich mit der Restzeit von 18 Monate mache und wann und wie ich mir diese aufteile? Vielen Dank
Hallo, wer weniger als 2 Jahre beantragt hat keinen Anspruch auf Verlängerung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
wenn du weniger als 2 jahre mitgeteilt hast, verfällt die restliche zeit, es sei denn dein ag stimmt einer verlängerung zu. ein anrecht hast du allerdings nicht. wenn du mindestens 2 jahre genommen hättest, hättest du ein weiteres jahr "dranhängen" können. ohne zustimmung des ag ist das jetzt aber nicht mehr möglich... lg
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