Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst (Hessen)und habe meinen Erziehungsurlaub/Elternzeit erstmal auf 2 Jahre festgelegt mit der Option um ein weiteres Jahr zu verlängern. Mein Arbeitgeber meinte, ich solle aber schon im Mai bescheid geben, ob ich im Oktober (diesen Jahres) wieder komme oder ob ich eben noch das dritte Jahr nehme. So weit so gut. Nun hat er mich aber schon Anfang Februar angerufen, ich solle mich jetzt schon entscheiden. Meine Frist geht noch bis Ende Februar aber ich habe noch keine Betreuungsmöglichkeit für meinen Sohn gefunden. Wenn ich dann deswegen aber um ein Jahr verlängern muss, werden wir ab Oktober finanzielle Probleme bekommen, da ja dann kein Erziehungsgeld mehr gezahlt wird und uns 300 Euro fehlen. Kann mich denn mein Arbeitgeber so festnageln? Gibt es da nicht eine gesetzlich festgelegte Frist, wann ich mich entscheiden muss wieder zu kommen? LG Jenny
Hallo, ich kann nicht alle Beamtenregeln bzw. vom öff. Dienst von Gemeinde/Land/ Bund von ganz Deutschland kennen. Deshalb kann ich nur bei zivilrechtlichen Problemen helfen! Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
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