Frage: Elternzeit

Meine Elternzeit endet am 31.12. diesen Jahres. Dies habe ich auch schriftlich mit meinem Arbeitgeber vereinbart.Ich war dann 2 Jahre Zuhause. Nun bin ich wieder schwanger geworden und würde nur im Januar arbeiten, da ich ab Februar wieder im Mutterschutz bin. Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich diesen einen Monat auch noch Zuhause bleibe,da ich ja noch Elternzeit übrig habe? Ich hoffe Sie verstehen was ich meine. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 08:17



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, das steht Ihnen frei! Sie können es beantragen oder arbeiten gehen. Wie SIE wollen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2005



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