Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit

Frage: elternzeit

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hallo, habe bei meinem arbeitgeber drei jahre elternzeit beantragt von dem ich jetzt ein jahr rum habe. nun fällt mir die decke auf den kopf und habe angefragt ob ich jetzt schon wieder kommen könnte, dann aber für 15 std statt 20 std die ich vorher gemacht habe. nun sagt mein chef ich hätte drei jahre elternzeit beantragt und sie könnten mir erst dann arbeit geben. vorher hatten sie noch andere ausreden, wie: schlechte einnahmen daher können wir sie nicht beschäftigen oder sie haben einen 20 std vertrag und die müßen sie arbeiten tut uns leid. habe die ganze zeit nicht locker gelassen und nun kommen die mir mit den drei jahren. stimmt das alles? sie haben mir nahe gelegt zu kündigen um arbeitslosengeld zu beantragen. ich kann doch nicht einfach so kündigen. bekomme doch dann eine sperre, oder? lieben gruß und danke vanessa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB


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