Eulenkind
Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde im August 2011 geboren. Ich habe mit meinem Arbeitgeber eine dreijährige Elternzeit vereinbart. Im Anschlauss daran habe ich noch einen unbezahlten Urlaub bis August 2014 vereinbart. Jetzt bin ich wieder schwanger. ET ist Dezember 2015. Habe ich das Recht, den unbezahlten Urlaub zu unterbrechen und erneut drei Jahre Elternzeit zu beantragen? Falls nicht, kann ich die Elternzeit an den unbezahlten Urlaub dranhängen (also von Aug. 2017-Aug. 2020) ? Über eine Antwort mit entsprechenden Quellenangaben würde ich mich sehr freuen. Herzlichen Dank Eulenkind
Hallo, kommt auf den Vertrag an. Im zweifel würde ich sagen nein. Liebe Grüße NB
Eulenkind
Ich wollte zusätzlich noch nachfragen, ob ich in jedem Fall Anspruch auf den Mindestsatz von 300 EUR ELterngeld habe?
User-1753445573
Das ist doch schon vorbei.
Eulenkind
Klar hab ich mich vertippt: Elternzeit war bis August 2014 und der unbezahlte Urlaub ist genehmigt bis August 2017. Danke fürs Mitdenken!
Sternenschnuppe
Elternzeit darf man beenden, unbezahlten Urlaub weiss ich nicht. Vermute aber das ist gleich. Nach neuem Elterngeld darf man bis zu 24 Monate übertragen auf einen späteren Zeitraum. Daher würdest Du ohne Unterbrechung ein Jahr verlieren. Wenn das mit der Unterbrechung geht, dann würde ich dies machen, dann drei Jahre Elternzeit. Dein AG scheint ja kulant zu sein, vielleicht gestattet er danach erneut unbezahlten Urlaub.
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