Emma2211
Hallo, folgende Situation. Ich bin momentan in der Elternzeit, die ich auf zwei Jahre beantragt hab. Beziehe bis Ende November Elterngeld, danach kommt das zweite Jahr ohne Elterngeld. Jetzt planen wir noch ein Geschwisterchen für unsere kleine. Im Internet hab ich zufällig etwas über ein Gesetzt gelesen dass es den Müttern in der Elternzeit erlaubt diese wegen einer erneuten Schwangerschaft zu beenden. Ist das wirklich so möglich? Und welche Auswirkung hat das auf den Muschu und das Elterngeld bei Kind 2? Liebe Grüße
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Das geht nicht wegen einer neuen Schwangerschaft, sondern nur zum Beginn des neuen Mutterschutz. Das hätte dann zur Folge, dass du (mit derzeit ruhendem Vollzeitarbeitsvertrag) wieder das volle Mutterschaftsgeld bekommst. Beim Elterngeld ändert das nichts. Gruß Sabine
Emma2211
Ehrlich gesagt werd ich daraus nicht schlau ;) das heißt angenommen ich werde schwanger und am 15. August 2014 wäre der mutmaßliche Entbindungstermin. Ich schicke dann ein Schreiben meinem AG zu in dem steht, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende mit dem Anspruch auf Mutterschutz. Werde ich dann arbeiten müssen oder was passiert dabei? Und wie hoch wäre dann das Elterngeld, ist es genau so hoch wie jetzt im Moment? Ich bin da total ahnungslos.
Sternenschnuppe
Elterngeld wird immer errechnet aus dem Lohn der letzten 12 Monate vor Mutterschutzbeginn ! Monate in denen Du Elterngeld bezogen hast vom ersten Kind im ersten Jahr werden durch alten Lohn ersetzt. Für alles ohne Einkommen bis neuen Mutterschutz gehen die Monate mit 0€ in die Berechnung und ziehen den Schnitt nach unten. Elternzeit beenden zu einem Tag vor neuem Mutterschutz, dann bekommst Du vollen Mutterschutzlohn
Emma2211
Dankeschön! Das war sehr hilfreich. Jetzt hab ich allerdings noch ein paar weitere Fragen. ~ wenn ich den die Elternzeit vorzeitig beende, dann gebe ich (Muschu beginnt z.b. am 26.6.) den 25.6. an? Ich möchte einfach nichts falsch machen... :( ~ wann reiche ich diesen Antrag ein? Sobald ich erfahren habe dass ich schwanger bin oder kann ich auch erst die ersten zwei Monate abwarten? ~ ich habe vor noch einen 400€ Basis Job anzunehmen, hat das Auswirkungen auf den Betrag im Muschu? Oder ist es irrelevant da ich den Vollzeitarbeitsvertrag noch ruhend laufen habe. ~ ist es möglich dass mein AG mir zum Ende der Elternzeit eine Kündigung ausstellt?
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