Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Nadel88

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Bei mir ist es ein wenig kompliziert hoffe man kann mir weiterhelfen. Bin bis zum 9.03.17 eigentlich noch in elternzeit Arbeite seit April 16 für 12 Stunden wöchentlich Vorschlag von meinem Chef da ich noch so viel resturlaub habe endet meine elternzeit Ende Juli 16 und ich laufe ab August bis Mitte September Vollzeit ab Mitte September dann 20 Stunden also wird meine vollzeitstelle auf 20 Stunden wöchentlich reduziert ( fest) Nun bin ich wieder schwanger und hab noch nichts schriftlich unterschrieben Da ich in der letzten Schwangerschaft beschäftigungsverbot bekommen habe werde ich wieder eins bekommen ( Erstgeborener ist ein frühchen)... So nun wäre es ja super wenn ich die 9 Monate mein vollzeitgehalt bekommen würde das ist auch besser fürs Elterngeld und wir benötigen das Geld auch ganz dringend. Wenn ich es jetzt sage laufe ich dann die 9 Monate mit der Bezahlung der 12 Stunden ? Ist sehr wenig Geld. Hab ich einen Anspruch auf mein Vollzeit Gehalt da ich ja ab August wieder Vollzeit laufe? Leider ist in dem neuem Vertrag das so geregelt das ich nur bis Mitte September Vollzeit laufe dann 20 Stunden. Soll ich den Vertrag unterschreiben? Kann ich es irgendwie hinbekommen das ich mein vollzeitgehalt bekomme? Sorry voll kompliziert ich weiß selber nicht was ich machen soll und wie ich am besten Weg komme. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen in dem BV das, was Sie ohne BV bekommen. Also erst VZ dann TZ. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Die vorherige Schwangerschaft hat erst einmal nix mit dieser zu tun. Daher kannst Du nicht von einem BV ausgehen. Durch viele viele Frauen die das BV missbrauchten sind die Ärzte und vor allem Krankenkassen angehalten da genau zu prüfen. Bei Dir ist der legale Weg wenn es zum BV kommt bei 12 Stunden zu bleiben. Zum neuen Mutterschutz kannst Du legal die Elternzeit beenden und bekommst vollen Mutterschutzlohn. Den neuen Vertrag im Wissen um das BV zu unterschreiben und ( und das ist das illegale ) dafür die Elternzeit zu beenden geht nicht. Und fällt sofort auf. Die Konsequenzen wirst Du tragen und nicht der AG.


Nadel88

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Der Betriebsarzt erteilt mir ja beschäftigungsverbot da ich gegen etwas nicht imun bin wo in meiner Arbeit absolut nicht geht und das Kind dadurch großen Schaden davon tragen kann ( Behinderung) und die jetzige Schwangerschaft ist eine Risiko Schwangerschaft da mein erstes Kind 12 Wochen zu früh kam und es diesmal wieder zu 80% sein kann. War eine harte Zeit. Ich nutze nichts aus wollte ja mehr arbeiten deshalb hab ich ja erhöht von 12 auf 20 Stunden wöchentlich da ich gern arbeiten gehe. Danke trotzdem für die Info


Sternenschnuppe

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Betriebliche Gründe nanntest Du oben nicht, daher die Nachfrage. Dennoch bleibt es bei den Fakten des zeitlichen Ablaufes. Schwangerschaft ist festgestellt Vertrag wird unterschrieben Elternzeit wird vorzeitig beendet Krankenkasse soll den Lohn ersetzen Und genau das geht rechtlich nicht und fällt der Krankenkasse sofort auf.


Nadel88

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Danke für die Info


Mitglied inaktiv

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Ist die Schwangerschaft wirklich "festgestellt", sprich warst Du beim Arzt? Falls nein, würde ich es so unterschreiben wie es auch geplant war. Wobei ich sicherlich nicht dauerhaft auf den Vollzeitvertrag verzichten würde sondern die auf die Elternzeit beschränken würde. Falls ja, sie also durch einen Arzt festgestellt wurde, würde ich auf jeden Fall mit offenen Karten spielen und das dem AG das sagen. Je nachdem kann man dann gemeinsam schauen wie man es löst. Und evtl gibt es ja wo eine Beschäftigung welche Du machen kannst trotz Schwangerschaft. Den zweiten Weg würde ich auch dann gehen wenn Dir an einem guten Arbeitsverhältnis gelegen ist.


luvi

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Hallo, Habe ich das richtig verstanden, dass du noch bis 2017 in Elternzeit bist und das einzige, was Bus jetzt geregelt ist, der 12 Stunden Vertrag in Elternzeit ist? Vollzeitgehalt im BV wirst du nur bekommen, wenn du deine Elternzeit beendest oder dein neuer Vertrag dauerhaft Vollzeit läuft. Sonst bekommst du erst Vollzeit, später 20 Stunden. Im BV bekommt man immer das, was man auch bekommen würde, wenn man arbeitet. Wenn du den Vertrag nicht unterschreibst, bekommst du im BV das Gehalt für die 12 Stunden, wenn du unterschreibst, vorübergehend Vollzeit, später Teilzeit. Beachte aber auch, dass du dann im Mutterschutz auch nur mMutterschaftsgeld über die 20 Stunden bekommst. Elternzeit vom ersten Kind ist ja beendet. Oder würdest du die Elternzeit während Vollzeit beenden und dann wieder beginnen, wenn du Teilzeit arbeitest? Und ob das rechtlich so geht, dass du den Vertrag auf änderst und schon weißt, dass du schwanger bist, weiß ich nicht. LG luvi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen in dem BV das, was Sie ohne BV bekommen. Also erst VZ dann TZ. Liebe Grüße NB


Nadel88

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Die Schwangerschaft ist noch nicht vom Arzt betätigt worden hab nur ein Test gemacht. Der Vorschlag kam ja von meinem Chef mit der vorzeitigen Beendung der elternzeit da ich noch so viel Resturlaub habe und er dies nicht auszahlen möchte. Vollzeit werde ich mit zwei Kindern erstmal nicht mehr arbeiten gehen, da ich für meine Kinder da sein möchte sie sind nur einmal so klein und die Zeit gibt mir niemand mehr zurück, deshalb wollte ich auch Teilzeit arbeiten so werde ich meinem Kind gerecht und es kommt noch Geld ins Haus. Es ist halt immer doof das man so wenig bekommt in der elternzeit wenn man halt vorher ein wenig gearbeitet hat, ,man will ja den Kindern was bieten können und nicht nach jedem Cent schauen. Werde heute mit meinem Anwalt reden was er sagt Danke


Sternenschnuppe

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Das ist eine gute Idee. Wenn die Schwangerschaft noch nicht ärztlich festgestellt ist sieht das auch oberflächig anders aus. Der Knackpunkt bei Dir ist eben dass die Elternzeit komplett beendet wird und dann ein BV eingereicht wird. Da kann die Krankenkasse unter Umständen Probleme machen.


Mitglied inaktiv

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Ich würde wie gesagt auf KEINEN Fall die Elternzeit beenden um dann einen dauerhaften Teilzeitjob zu bekommen. Und der AG muss auch den Urlaub gar nicht auszahlen - wie kommt ihr auf die Idee. Der Urlaubsanspruch bleibt bis zum Folgejahr NACH der EZ bestehen. Selbst wenn Du in der Elternzeit gearbeitet hast oder wieder schwanger wirst und erneut in EZ gehst. Und wie bereits angemerkt wurde, das Mutterschaftsgeld wird nach dem aktiven Zustand gezahlt, bist Du in Elternzeit und beendest Du diese, gibt es das Vollzeit-Mutterschaftssgeld. Hast Du dauerhaft auf Vollzeit runter, dann gibt es auch nur Teilzeitgeld als Mutterschaftsgeld. Dein AG hätte auch anbieten können, das du die beiden Monate in Vollzeit gehst und danach wieder Teilzeit innerhalb der Elternzeit wie geplant. Und dann schaut man später wie es weitergeht. Und denk auch dran. ohne Elternzeit keinen Kündigungsschutz. Ist aktuell für dich nicht wichtig, weil Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft, aber nicht immer - was Gott behüten mag - läuft die Schwangerschaft auch reibungslos ab und endet nicht vorzeitig negativ.


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