Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbereich zu versuchen. Da man die Schwangerschaft ja nicht genau planen kann, überlege ich was finanziell der schlauste Weg wäre. Macht es Sinn, dass ich die Elternzeit jetzt schon um noch ein Jahr verlängere? Wenn ich in der Zeit als Freelancer tätig bin und im besten Fall das zweite Kind in der Elternzeit bekäme, wäre die Basis für die Berechnung meines Elterngeldes dann das Gehalt vor der ersten Schwangerschaft? Oder ist die Basis dann das „freelancergehalt“? Danke und Grüße , Magdalana
von Magdalana1122 am 07.09.2023, 21:56