Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freiberufliche Tätigkeit während Elternzeit+Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freiberufliche Tätigkeit während Elternzeit+Schwangerschaft

Tonina

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Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit, beziehe Elterngeld Plus und bin mit dem 2.Kind schwanger. Ich würde gerne eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Inwiefern wirkt sich das auf den Elterngeldbezug beim 2.Kind aus?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gilt dann als Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt, in dem Sie kein MG oder EG (bis zum 14 LM) oder schwangerschaftsbedingte Krankengeldzahlungen erhalten haben. Liebe Grüße NB


Felica

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Das neue EG würde nach dem letzten abgeschlossenen kalenderjahr berechnet werden nicht nach den 12 Monaten vor Geburt. Jahre in denen du Basis-EG bezogen hast bzw EG plus bis zum 24ten Lebensmonat, mutterschaftsgeld oder schwangerdchaftsbedingt Krankengeld können auf Antrag ausgeklammert werden.


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