Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich in Elternzeit, beziehe Elterngeld Plus und bin mit dem 2.Kind schwanger.
Ich würde gerne eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Inwiefern wirkt sich das auf den Elterngeldbezug beim 2.Kind aus?
von
Tonina
am 02.12.2020, 15:23
Antwort auf:
Freiberufliche Tätigkeit während Elternzeit+Schwangerschaft
Hallo,
es gilt dann als Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt, in dem Sie kein MG oder EG (bis zum 14 LM) oder schwangerschaftsbedingte Krankengeldzahlungen erhalten haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2020
Antwort auf:
Freiberufliche Tätigkeit während Elternzeit+Schwangerschaft
Das neue EG würde nach dem letzten abgeschlossenen kalenderjahr berechnet werden nicht nach den 12 Monaten vor Geburt. Jahre in denen du Basis-EG bezogen hast bzw EG plus bis zum 24ten Lebensmonat, mutterschaftsgeld oder schwangerdchaftsbedingt Krankengeld können auf Antrag ausgeklammert werden.
von
Felica
am 02.12.2020, 17:27