Sehr geehrte Frau Bader,
Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger?
Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft und Verlängerung Elternzeit oder muss das entkoppelt sein?
Vielen Dank und viele Grüße,
Tina
von
Tina Mina
am 28.06.2023, 22:05
Antwort auf:
Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind
Hallo,
1. Es ist egal, ob Sie bis zum Beginn des Mutterschutzes verlängern (wenn sich dieser nicht mehr verscheiben kann) o zu Beginn die EZ beenden.
2. Ich würde es getrennt machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.06.2023
Antwort auf:
Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind
Für das EG wäre es besser bis zum Mutterschutz zu arbeiten.
von
Bone
am 29.06.2023, 16:47
Antwort auf:
Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind
Guten Abend Frau Bader,
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Aber verschenkt man nicht Elternzeitmonate für das erste Kind, wenn man länger Elternzeit beantragt, als man sie braucht? Ist es also rechtlich richtig wenn ich das so machen würde (ET wird nicht mehr korrigiert):
- Start Mutterschutz 23.11.23
- Verlängerung EZ bis 22.11.23
Dann kann man natürlich nur in einem Zug kommunizieren.
Vielen Dank,
Tina
von
Tina Mina
am 29.06.2023, 21:33
Antwort auf:
Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind
Sie verschenken keine EZ. Sie können in der ersten Meldung die EZ vom 02.09.2023 bis zum 01.09.2024 verlängern (3. Jahr).
Fristgerecht melden sie ihrem AG mit einen zweitem Schreiben, dass sie die EZ wegen Mutterschutz zum 23.11.2023 beenden.
Ihr AG kann beides nicht ablehnen.
Die verbliebene EZ vom 1 Kind (9 Monate, 1 Woche, 3 Tage) bleiben erhalten und können sie vis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen.
von
Ani123
am 29.06.2023, 23:24