Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht, die Ende März 2020 enden. Zur Zeit arbeite ich 25h Teilzeit in Elternzeit. Nun wünschen wir uns ein zweites Kind. Bei einer zeitnahen Schwangerschaft stellen sich mir folgende Fragen:
a) Sollte ich dann das 3. Jahr Elternzeit noch einreichen, weil ich sonst meinen Vollzeitvertrag in einen (befristeten) Teilzeitvertrag umwandeln muss? Dies würde vermutlich Sinn machen, um die vollen Mutterschutzleistungen zu erhalten? Da die Kindergartenplatzsituation hier sehr angespannt ist, würde ich mir das 3. Jahr eigentlich lieber aufheben für den Fall, dass ich das Kind zu Hause betreuen soll, was mich zum nächsten Punkt bringt:
b) Verfallen bei vorzeitiger Kündigung der Elternzeit die verblieben Monate?
Herzlichen Dank im Voraus
Cassandra
von
Cassandra1982
am 15.08.2019, 22:48
Antwort auf:
Elternzeit verlängern bei Schwangerschaft mit 2. Kind?
Hallo,
a) Um ihr alle Optionen offen zu halten, würde ich die Elternzeit verlängern
b) Sie können bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers nehmen, die restliche Elternzeit verfällt also nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2019
Antwort auf:
Elternzeit verlängern bei Schwangerschaft mit 2. Kind?
Ich würde im Anschluss an die 2 Jahre EZ das 3.Jahr nehmen, um so noch ein weiteres Jahr TZ in EZ arbeiten zu können. Somit wärest du bis Mai 21 in EZ. Danach kannst du den VZ-Vertrag immer noch TZ umwandeln lassen.
Beim 2.Kind in der Zeit hat das den Vorteil, dass du zum Mutterschutzbeginn die EZ beenden wirst um somit das volle Mutterschutzgeld (Vollzeitlohn) zu bekommen. Das sind immerhin gesamt 14 Wochen. Zudem werden die 6 Wochen vor der Geburt auf das EG angerechnet, welches sich dadurch erhöht. Wichtig ist, dass du dir die dann übrig gebliebenen Monate noch übertragen lässt (insofern welche über bleiben). Diese kannst du dann bis zum 8.Geburtstag des Kindes noch nehmen.
Wer betreut denn aktuell das Kind während du arbeitest? Vermutlich läuft diese noch bis Sommer 21. Jetzt schon damit zu rechnen keinen Kigaplatz zu bekommen ist zwar vorausschauend, aber an sich steht er dir zu und du solltest einen bekommen (das ist die Theorie). Deshalb würde ich nicht das 3.Jahr aufheben, denn wenn du später TZ arbeitest dann bringt dir die EZ nur noch eine Verminderung der Stunden oder ganz zu Hause bleiben.
Bei TZ in EZ hast du die Option anschließend wieder VZ zu arbeiten, denn wer weiß, was in 2 Jahren ist.
Bsp. kann es auch sein, dass dein Mutterschutz erst im Mai 21 beginnt. EZ endet März 21. Da kann ein VZ-Vertrag hilfreich sein um auf diesen zu arbeiten bzw. auf diesen Urlaub zu nehmen. Das erhöht das EG fürs Baby.
von
Ani123
am 16.08.2019, 01:23
Antwort auf:
Elternzeit verlängern bei Schwangerschaft mit 2. Kind?
Stimmt nicht.... Die Monate mit Mutterschutz Geld werden grundsätzlich ausgeklammert!
Es stimmt aber: beginnt der neue Mutterschutz während der Elternzeit, kann man die EZ einen Tag vor neuem Mutterschutz beenden, um volle Mutterschutz Leistungen zu erhalten. Der alte Vollzeitvertrag tritt dann wieder in Kraft.
Wichtig wäre auch, den Teilzeit Vertrag auf die Elternzeit zu begrenzen.
Mitglied inaktiv - 16.08.2019, 07:21
Antwort auf:
Elternzeit verlängern bei Schwangerschaft mit 2. Kind?
Ani, bitte bitte lass es einfach. Ist doch immer schade um die Mühe und deine Zeit.
Die 6 Wochen vor Geburt erhöhen nicht das EG. Es zählt das jeweilige TZ-Einkommen. Volle 12 Lohnzettel vor Beginn Mutterschutz.
von
HeyDu!
am 16.08.2019, 10:04