skr3
Sehr geehrter Frau Bader, zurzeit bin ich noch in Elternzeit meiner ersten Tochter die am 28.04.2016 geboren wurde.Meine zweijährige Elternzeit endet am 27.04.2018. Da ich erneute Schwanger bin und meine Zwillinge vorrausichtlich am 24.07.2018 bekommen werden, bin ich mir unschlüssig wie ich nun die Verlängerung der Elternzeit beantragen soll. Nur bis zum Mutterschutz oder Verlängere ich automatisch um 1 Jahr? Ich bin mir gerade nicht ganz schlüssig, wie ich es am besten Formuliere. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung Krause
Hallo, das ist unerheblich. Auf jeden Fall müssen Sie mit Ablauf des Tages der vor Beginn des neuen Mutterschutzes liegt, die erste Elternzeit beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Liebe Grüße NB
Dojii
Nur bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes, damit du ab dem Mutterschutz wieder Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber hast. Denk aber dran, dass du die neue Elternzeit mindestens 7 Wochen vor dem Ende der alten beantragen musst!
mellomania
denke auch dran dass du bei der neuen elternzeit angeben musst, für WELCHEN zwilling du elternzeit nimmst sonst läuftd as parallel und dir geht viel verloren!!! informiere dich da vorher!
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