Guten Morgen Frau Bader,
im April 2016 habe ich eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt und bin nach einem Jahr wieder in TZ arbeiten gegangen. Elternzeit läuft also diesen April aus. Jetzt erwarte ich Ende des Jahres wieder ein Kind. Soll ich das dritte Jahr noch beantragen und zum Mutterschutz beenden? Oder gibt es rechtlich keinerlei Unterschied ob ich in Elternteilzeit oder echter Teilzeit arbeite?
Lieben Dank
von
Nadine3
am 10.01.2018, 07:39
Antwort auf:
Elternzeit wegen Schwangerschaft verlängern
Hallo,
der wesentliche Unterschied ist der Kündigungsschutz. Den haben sie aber wegen der erneuten Schwangerschaft sowieso.
Es spielt noch eine Rolle, Ob Ihr Grundvertag dauerhaft oder nur vorübergehend geändert werden soll.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2018
Antwort auf:
Elternzeit wegen Schwangerschaft verlängern
Wie kannst du Ende des Jahres ein Kind erwarten? Wenn du jetzt schwanger ist, wäre der späteste ET im September.
Ansonsten ist doch die Frage, kannst du nach Ende der EZ wieder VZ arbeiten? Falls ja, kannst du überlegen ob du verlängerst und weiter innerhalb der EZ in TZ arbeitest. Oder ob Du eben dann VZ arbeitest auch um höheres EG zu bekommen.
Falls nein, musst du ja eh verlängern. Den eigentlichen VZ-Vertrag jetzt in TZ ändern würde ich auf keinen Fall. Du musst auch kein volles 3te Jahr nehmen, sondern du meldest dann einfach Verlängerung bis zum Mutterschutz an. Das was an EZ vom ersten Kind übrig bleibt, würde ich mir gleich schriftlich dann übertragen lassen für den Zeitraum zwischen 3ten und 8ten Lebensjahr.
Mitglied inaktiv - 10.01.2018, 19:16