dani197911
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich momentan in Elternzeit meiner 1. Tochter. Diese habe ich für 2 Jahre beantragt ( endet zum 2.3.2017). Nun habe ich mich dazu entschieden, dass 3. Jahr noch dran zu hängen und ab Mai wieder in Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten bei meinem alten Arbeitgeber. Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Der schriftliche Antrag zur Verlängerung der EZ liegt meinem AG bereits vor. Nun bin ich erneut schwanger ( ET 23.7.2017). Meine Fragen dazu: - Kann mein Arbeitgeber die Verlängerung der EZ ablehnen? - Kann der Arbeitgeber verweigern, dass ich ab Mai bis zum Mutterschutz wieder arbeiten komme in TZ ( also für knapp 2 Monate)? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort, Daniela W.
Hallo, 1. Dass kommt darauf an, ob er mind. 15 AN hat u keine betrieblichen Gründe entgegenstehen 2. s. 1; Sonderregeln für Schwangere gibt es da nicht Liebe Grüße NB
chrissicat
Auf die Verlängerung der Elternzeit von 2 auf 3 Jahren hast du ein Recht. Dagegen kann dein Arbeitgeber nichts machen. Der Teilzeittätigkeit während der Elternzeit kann er widersprechen, sofern dies betrieblich nicht möglich ist.
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