Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet (28.01.2004-28.01.2007), nun habe ich bei meinem Arbeitgeber nach einer Teilzeitstelle gefragt, leider noch keine definitive Antwort bekommen. Habe aber von einer meiner Kolleginnen gesagt bekommen das er es sich nicht leisten könnte mich stundenweise zu beschäftigen. Kann ich meine Elternzeit auch auf 2 Jahre verkürzen und am 28.01.2006 wieder anfangen zu arbeiten (Vollzeit, so wie ich meinen Arbeitsplatz verlassen habe) ????? Vielen Dank.
Hallo, nur aus wichtigem Grund (zB Mann ist arbeitslos geworden) oder mit der Zustimmung des AG Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich wollte meine Elternzeit auch verkürzen. Das geht aber nur mit Genehmigung durch den AG, meiner hat es nicht genehmigt. Ich würde an Deiner Stelle, wenn Du sicher bist daß Du verkürzen willst, einen schriftlichen Antrag an den AG einreichen. Viel Glück! Anke
Mitglied inaktiv
Du kannst nur verkürzen, wenn Dein AG das zuläßt und Dich früher wiederkommen läßt. Er muß also nicht, und wenn befristet eine Aushilfe eingestellt wurde oder, wie bei uns, sowieso ein Personalüberhang ist, dann wird er das in der Regel nicht zulassen.
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