Darko66
Ich habe eine Frage und finde einfsch keine Antwort. Mein Sohn ist 8 monate alt und nun bin ich wieder schwanger . :) Ich habe 2 Jahre elternzeit eingereicht und lasse mir das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen ,da für mich klar war, dass ich nach 1 Jahr wieder arbeiten gehe mit 30h. Kann es mir nicht leisten,länger zu Hause zu bleiben:( Jetzt habe ich das Problem, dass ich definitiv wieder ein BV bekomme und meine Arbeit ab Ende April nicht wieder antreten darf. Offiziell habe ich aber 2 Jahre elternzeit genommen . Da ich nicht arbeiten darf ,aber auch nicht die elternzeit abbrechen darf, werde ich 5 Monate keine Gelder beziehen können. Ich war fest darauf eingestellt ab April wieder 30h zu arbeiten. Die 2 Jahre hatte ich nur genommen ," falls irgendwas passiert "und um die Möglichkeit zu haben, nur 30h zu arbeiten. Hilfe! Ich bin so überfordert Grad. Einfach die elternzeit auflösen und danach mit einem BV daherkommen macht sicher keinen guten Eindruck:(
Hallo, in Ihrem Fall hätte es anders aussehen können, wenn sie direkt damals mit dem Antrag auf Elternzeit die Teilzeit beantragt hätten. Jetzt macht es den Eindruck, dass die Elternzeit nur beendet werden soll, um wieder in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Und das ist rechtlich nicht zulässig. Im Prinzip haben Sie nur die Möglichkeit, sich eine andere Tätigkeit zu suchen, bei der ein BV nicht in Betracht kommt. Mit Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Man kann nicht die Elternzeit vorzeitig beenden, um in ein BV zu gehen. Das geht gar nicht!! Was du tun kannst: du kannst im zweiten Elternzeitjahr bis zu 30 Std. Teilzeit einen anderen Job suchen, den du trotz Schwangerschaft ausüben kannst. Vielleicht käme z.B. eine Tätigkeit als Schulbetreuung in Frage, für die du ja lediglich zwei Immunitäten benötigst: die Windpocken und die Röteln (2 dokumentierte Impfungen reichen aus).
Felica
Wie weit bist du denn eigentlich? Weil ganz so tragisch sieht es doch gar nicht aus. ich nehme an dein ET ist im August, evtl im September, Heißt Mutterschutz würde so im Juli-August beginnen, evtl sogar schon im Juni je nachdem wie weit du bist. Aktuell wolltest du im April wieder arbeiten, denke also mal dann wird dein Sohn auch Jahr alt und entsprechend beziehst du bis dahin EG. Mein Rat, wenn es möglich ist, irgendwie, lass das EG für März und April in EG Plus wandeln. Dann werden in deinem Falle nicht 12 Monate EG für das neue Kind ausgeklammert, sondern 14 Monate. Du bekämmst dann zwar 4 Monate nur das halbe EG, aber evtl könnt ihr mittels Wohngeld noch etwas überbrücken wenn es ganz knapp wird. Evtl auch mit dem Kindergeldzuschlag. Zum neuen Mutterschutz beendest du dann die laufende EZ, das geht nämlich. Sieht der Gesetzgeber extra so vor, auch dann wenn man länger EZ nehmen wollte. ist eine Sonderregelung. Vorteil wäre, du würdest dann das volle Mutterschaftsgeld bekommen, wie eben bei deinem Sohn. Durch die Ausklammerung hättest du dann im Idealfall keinen einzigen Monat der mit 0 € berechnet wird und auch keinen ohne Einkommen. Den wie gesagt, 14 Monate EG und die Mutterschutzzeiten werden beim neuen EG ausgeklammert, für das neue Kind gäbe es also wieder volles EG wie beim ersten, plus Geschwisterbonus. Vielleich etwas Trost, 5 Monate kein Einkommen werden es auf jeden Fall so oder so nicht, außer du beendest die EZ nicht zum neuen Mutterschutz. Halt nur eine Zeit etwas weniger, dafür eine Zeit mit deutlich mehr wie nur die 30 Std.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, wenn Frau während der Elternzeit mit Kind 1 wieder schwanger wird und auch noch während dieser entbinden wird, wie regelt man am besten die Elternzeit? 1. Elternzeit von Kind 1 verkürzen, um Mutterschutz zu nehmen, dann die neue Elternzeit von Kind 2 nehmen und auf die 2 Monate von Kind 1 verzichten oder 2. Elternz ...
Sehr geehrte Frau Bader, aktuell befinde ich mich im dritten Jahr meiner Elternzeit von meinem ersten Kind, welche im Januar 2024 endet. Ich bin nun schwanger mit Zwillingen, die voraussichtlich im Juli diesen Jahres geboren werden. Bisher habe ich meinen Arbeitgeber noch nicht über die erneute Schwangerschaft informiert. Meine Frage ist: Ich m ...
Hallo, mein Sohn kam im Oktober 2022 zur Welt. Ich bekomme bis Juli 2024 Elterngeld plus. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich die Elternzeit unterbrechen und wieder Vollzeit arbeiten gehen um neues Elterngeld für Kind 2 zu bekommen. Was passiert mit der neuen Elterngeldberechnung, wenn ich wegen eines Beschäftigungsverbotes die A ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner