Darko66
Ich habe eine Frage und finde einfsch keine Antwort. Mein Sohn ist 8 monate alt und nun bin ich wieder schwanger . :) Ich habe 2 Jahre elternzeit eingereicht und lasse mir das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen ,da für mich klar war, dass ich nach 1 Jahr wieder arbeiten gehe mit 30h. Kann es mir nicht leisten,länger zu Hause zu bleiben:( Jetzt habe ich das Problem, dass ich definitiv wieder ein BV bekomme und meine Arbeit ab Ende April nicht wieder antreten darf. Offiziell habe ich aber 2 Jahre elternzeit genommen . Da ich nicht arbeiten darf ,aber auch nicht die elternzeit abbrechen darf, werde ich 5 Monate keine Gelder beziehen können. Ich war fest darauf eingestellt ab April wieder 30h zu arbeiten. Die 2 Jahre hatte ich nur genommen ," falls irgendwas passiert "und um die Möglichkeit zu haben, nur 30h zu arbeiten. Hilfe! Ich bin so überfordert Grad. Einfach die elternzeit auflösen und danach mit einem BV daherkommen macht sicher keinen guten Eindruck:(
Hallo, in Ihrem Fall hätte es anders aussehen können, wenn sie direkt damals mit dem Antrag auf Elternzeit die Teilzeit beantragt hätten. Jetzt macht es den Eindruck, dass die Elternzeit nur beendet werden soll, um wieder in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Und das ist rechtlich nicht zulässig. Im Prinzip haben Sie nur die Möglichkeit, sich eine andere Tätigkeit zu suchen, bei der ein BV nicht in Betracht kommt. Mit Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Man kann nicht die Elternzeit vorzeitig beenden, um in ein BV zu gehen. Das geht gar nicht!! Was du tun kannst: du kannst im zweiten Elternzeitjahr bis zu 30 Std. Teilzeit einen anderen Job suchen, den du trotz Schwangerschaft ausüben kannst. Vielleicht käme z.B. eine Tätigkeit als Schulbetreuung in Frage, für die du ja lediglich zwei Immunitäten benötigst: die Windpocken und die Röteln (2 dokumentierte Impfungen reichen aus).
Felica
Wie weit bist du denn eigentlich? Weil ganz so tragisch sieht es doch gar nicht aus. ich nehme an dein ET ist im August, evtl im September, Heißt Mutterschutz würde so im Juli-August beginnen, evtl sogar schon im Juni je nachdem wie weit du bist. Aktuell wolltest du im April wieder arbeiten, denke also mal dann wird dein Sohn auch Jahr alt und entsprechend beziehst du bis dahin EG. Mein Rat, wenn es möglich ist, irgendwie, lass das EG für März und April in EG Plus wandeln. Dann werden in deinem Falle nicht 12 Monate EG für das neue Kind ausgeklammert, sondern 14 Monate. Du bekämmst dann zwar 4 Monate nur das halbe EG, aber evtl könnt ihr mittels Wohngeld noch etwas überbrücken wenn es ganz knapp wird. Evtl auch mit dem Kindergeldzuschlag. Zum neuen Mutterschutz beendest du dann die laufende EZ, das geht nämlich. Sieht der Gesetzgeber extra so vor, auch dann wenn man länger EZ nehmen wollte. ist eine Sonderregelung. Vorteil wäre, du würdest dann das volle Mutterschaftsgeld bekommen, wie eben bei deinem Sohn. Durch die Ausklammerung hättest du dann im Idealfall keinen einzigen Monat der mit 0 € berechnet wird und auch keinen ohne Einkommen. Den wie gesagt, 14 Monate EG und die Mutterschutzzeiten werden beim neuen EG ausgeklammert, für das neue Kind gäbe es also wieder volles EG wie beim ersten, plus Geschwisterbonus. Vielleich etwas Trost, 5 Monate kein Einkommen werden es auf jeden Fall so oder so nicht, außer du beendest die EZ nicht zum neuen Mutterschutz. Halt nur eine Zeit etwas weniger, dafür eine Zeit mit deutlich mehr wie nur die 30 Std.
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