Elternzeit unterbrechen wg erneuter Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit unterbrechen wg erneuter Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, wenn Frau während der Elternzeit mit Kind 1 wieder schwanger wird und auch noch während dieser entbinden wird, wie regelt man am besten die Elternzeit? 1. Elternzeit von Kind 1 verkürzen, um Mutterschutz zu nehmen, dann die neue Elternzeit von Kind 2 nehmen und auf die 2 Monate von Kind 1 verzichten oder 2. Elternzeit von Kind 1 unterbrechen, um Mutterschutz zu nehmen, dann die restliche Zeit von Kind 1 nehmen und anschließend die Elternzeit von Kind 2 oder 3. Elternzeit von Kind 1 unterbrechen, um Mutterschutz zu nehmen, dann Elternzeit von Kind 2 nehmen und die restliche Elternzeit von Kind 1 hinten ran hängen? Elternzeit Kind 1: 2 Jahre Voraussichtliche Geburt von Kind 2: 2 Monate vor Ende Elternzeit Kind 1 Geplante Dauer Elternzeit Kind 2: 2 Jahre Kann der Arbeitgeber eine Variante ablehnen? Welche Variante wäre die Beste? Vielen Dank im Voraus

von Ada Mia am 02.01.2020, 14:26



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen wg erneuter Schwangerschaft

Hallo, allgemein 1 o 3, hängt aber vom Alter von K 1 ab. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2020



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen wg erneuter Schwangerschaft

Die beste Variante ist vom Alter des ersten Kindes abhängig. Ist Kind 1 noch keine 8 Jahre alt wenn Kind 2 seinen 2ten Geburtstag feiert, dann EZ zum Mutterschutz von Kind 2 beenden. Dann im Idealfall 2 Jahre EZ für Kind 2 nehmen, dann die restliche EZ von Kind, dann den Rest von Kind 2. Für alle Kinder welche ab Juli15 geboren worden sind darf man nämlich bis zu 2 Jahre EZ über den 3ten Geburtstag hinaus nehmen, bis zum 8ten Lebensjahr hat man da Zeit. Zudem muss man sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen. Ablehnen kann der AG nur bei wichtigen betrieblichen Gründen. Welche dann auch begründet werden müssen. Ist Kind 1 bereits älter muss man schauen.

von Felica am 02.01.2020, 14:40



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen wg erneuter Schwangerschaft

Vielen Dank für die Antworten. Kind 1 ist zum voraussichtlichen ET von Kind 2 - 1 Jahr und 10 Monate alt. Also zum Ende der geplanten 2 Jahre Elternzeit von Kind 2, dann 3 Jahre und 10 Monate alt.

von Ada Mia am 05.01.2020, 16:33



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit unterbrechen wegen Schwangerschaft

Ich habe eine Frage und finde einfsch keine Antwort. Mein Sohn ist 8 monate alt und nun bin ich wieder schwanger . :) Ich habe 2 Jahre elternzeit eingereicht und lasse mir das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen ,da für mich klar war, dass ich nach 1 Jahr wieder arbeiten gehe mit 30h. Kann es mir nicht leisten,länger zu Hause zu bleiben:( J...


Elternzeit unterbrechen wegen erneuter Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, aktuell befinde ich mich im dritten Jahr meiner Elternzeit von meinem ersten Kind, welche im Januar 2024 endet. Ich bin nun schwanger mit Zwillingen, die voraussichtlich im Juli diesen Jahres geboren werden. Bisher habe ich meinen Arbeitgeber noch nicht über die erneute Schwangerschaft informiert. Meine Frage ist: Ich m...


Elternzeit unterbrechen wegen erneuter Schwangerschaft

Hallo, mein Sohn kam im Oktober 2022 zur Welt. Ich bekomme bis Juli 2024 Elterngeld plus. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich die Elternzeit unterbrechen und wieder Vollzeit arbeiten gehen um neues Elterngeld für Kind 2 zu bekommen. Was passiert mit der neuen Elterngeldberechnung, wenn ich wegen eines Beschäftigungsverbotes die A...


Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.  Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr...


Mitteilung Schwangerschaft AG

Hallo Frau Bader, ist es rechtlich in Ordnung, meinem Arbeitgeber erst in der SSW14 über meine Schwangerschaft zu informieren? Ich habe leider erst in der SSW13 einen Termin für den Harmony Test beim Frauenarzt bekommen und das Testergebnis kann bis zu 7 Werktage dauern und ich möchte die Schwangerschaft nicht vor dem Testergebnis öffentlich ma...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit während Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts...


Schwangerschaft Trennung

Ich brauche dringend bitte Hilfe.  Ich habe mich von meinem Freund (Erzeuger meines Kindes) getrennt. Ich bin in der 26. SSW und lebe bei meinen Eltern wieder. Er droht mir mit Gericht und Gewalt mir das Kind wegzunehmen sobald es auf der Welt ist. Was muss ich alles beantragen, damit er gesetzlich/rechtlich mir mein Kind nicht wegnehmen kann und...


In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu...


Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen ...