Ada Mia
Sehr geehrte Frau Bader, wenn Frau während der Elternzeit mit Kind 1 wieder schwanger wird und auch noch während dieser entbinden wird, wie regelt man am besten die Elternzeit? 1. Elternzeit von Kind 1 verkürzen, um Mutterschutz zu nehmen, dann die neue Elternzeit von Kind 2 nehmen und auf die 2 Monate von Kind 1 verzichten oder 2. Elternzeit von Kind 1 unterbrechen, um Mutterschutz zu nehmen, dann die restliche Zeit von Kind 1 nehmen und anschließend die Elternzeit von Kind 2 oder 3. Elternzeit von Kind 1 unterbrechen, um Mutterschutz zu nehmen, dann Elternzeit von Kind 2 nehmen und die restliche Elternzeit von Kind 1 hinten ran hängen? Elternzeit Kind 1: 2 Jahre Voraussichtliche Geburt von Kind 2: 2 Monate vor Ende Elternzeit Kind 1 Geplante Dauer Elternzeit Kind 2: 2 Jahre Kann der Arbeitgeber eine Variante ablehnen? Welche Variante wäre die Beste? Vielen Dank im Voraus
Hallo, allgemein 1 o 3, hängt aber vom Alter von K 1 ab. Liebe Grüße NB
Felica
Die beste Variante ist vom Alter des ersten Kindes abhängig. Ist Kind 1 noch keine 8 Jahre alt wenn Kind 2 seinen 2ten Geburtstag feiert, dann EZ zum Mutterschutz von Kind 2 beenden. Dann im Idealfall 2 Jahre EZ für Kind 2 nehmen, dann die restliche EZ von Kind, dann den Rest von Kind 2. Für alle Kinder welche ab Juli15 geboren worden sind darf man nämlich bis zu 2 Jahre EZ über den 3ten Geburtstag hinaus nehmen, bis zum 8ten Lebensjahr hat man da Zeit. Zudem muss man sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen. Ablehnen kann der AG nur bei wichtigen betrieblichen Gründen. Welche dann auch begründet werden müssen. Ist Kind 1 bereits älter muss man schauen.
Ada Mia
Vielen Dank für die Antworten. Kind 1 ist zum voraussichtlichen ET von Kind 2 - 1 Jahr und 10 Monate alt. Also zum Ende der geplanten 2 Jahre Elternzeit von Kind 2, dann 3 Jahre und 10 Monate alt.
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