chrissy81
Hallo Frau Bader, ersteinmal vielen Dank für ihre letze Hilfestellung zu einer meiner Fragen hier im Forum. Es hat leider nichts genützt und ich habe gekündigt, weil der AG mich nach einem Attest des Arztes als unzuverlässig und unflexibel bezeichnet hat, außerdem wäre ich ein betriebliches Fiasko und er hätte keine arbeit mehr für mich, also auch kein Geld ( da nur Stundenkraft/ 400 €). Nun, mein Kleines entwickelt sich in mir sehr gut, allerdings quälen mich andere Sorgen. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich bin seit Herbst 2009 in PI, habe im Mai 2011 geheiratet und werde im Juli 2012 mein Kind zur Welt bringen. Derzeit bin ich Hausfrau, Kündigung im Nov 2011 ( 400 € Job). Mein Mann hat eine gute Anstellung und verdient gut. Ich bekomme von ihm ab Dez. ein wenig Haushaltsgeld für kleine Dinge, die ich mir leiste ( mal ab und zu einen "Kaffee" trinken etc.). Wenn ich nun in Elternzeit gehen will, und auch die vollen drei Jahre beanspruchen möchte, kann mein Treuhänder da etwas dagegen sagen und kann das meine Privatinsolvenz gefährden? Verschiebt sich dadurch die Wohlstandsperiode, die *kopf kratz* im Herbst 2015 beginnen würde? Muss ich mich in der ElternZeit denn aktiv bewerben? Vielen Dank für ihre Antworten.
Hallo, Es kann nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zeitweise oder gar dauerhaft unzumutbar sein, eine Tätigkeit auszuüben. Hier wird in der Begründung zum Regierungsentwurf der Insolvenzordnung ausdrücklich die Mutter von Kleinkindern genannt. Liebe Grüsse, NB
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