Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und neue Schwangerschaft!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und neue Schwangerschaft!

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist dieses Jahr im April geboren und nun 5 Monate alt! ich habe bei ihrer Geburt bei meinem Arbeitgeber eine 2jährige Elternzeit eingereicht. Nun bin ich wieder in der 9ten SSW (ungeplant) und hab da gleich ein paar Fragen!!! 1tens: Muß ich wieder 6 Wochen vor der Geburt die Geburtsbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen und steht mir da wieder Geld zu? 2tens: Muß ich meinen Arbeitgeber wieder mit einer SS-Bescheinigung über die erneute SS informieren? 3tens: wie halte ich das mit der Elternzeit für das 2te Baby? Ich möchte für dieses Kind auch 2 Jahre da sein! Entbindunstermin ist der 28.04.2006. Meine Tochter ist am 10.04. diesen Jahres geboren! Wie muß ich das alles beantragen? Ich bedanke mich schonmal für ihre Antwort! LG aus Hannover! Ela mit Laura Sophie im Arm und Krümel inside


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, aber nur der Anteil der KK (bis zu 13 €/Tag) 2. Ja, aber ein Attest nur, wenn er es verlangt (wegen der Bezahlung) 3.man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Wie sieht das bei Beamtinnen (auf Widerruf, sprich Referendarin) aus? Wir erhalten ja keine Leistungen von der Krankenkasse, sondern bekommen unsere Bezüge in der Mutterschutzfrist. Wie funktioniert das bei einer weiteren Schwangerschaft während des EU? Vielen Dank, G.


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