Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich erwarte im Juni mein 2. Kind. Für das erste Kind habe ich noch Elternzeit bis zum 2.5.09, mein Mutterschutz beginnt am 4.5.09, also ist 1 Tag dazwischen an dem ich theoretisch meinen Arbeitsvertrag wieder aufnehmen müsste. Die Personalabteilung hat jedoch zugesagt, diesen Tag als Urlaubstag einzutragen, d.h. ich trete gar nicht erst eine Beschäftigung an. Ich bin selbst gesetzlich versichert. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und wenn ja, nur von der Krankenkasse oder auch von meinem Arbeitgeber, welches Gehalt wird zu Grunde gelegt (ich habe seit dem 3.5.2006 nicht mehr gearbeitet, Ende meines Gehaltsanspruchs (Mutterschutz inkl Resturlaub) war Mitte September 2006)? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Saskia
Hallo, Sie bekommen volles MG, also den Anteil von KK u AG Liebe Grüsse, NB
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