Die Elternzeit (3 Jahre) meiner Frau beginnt im September. Sie ist Arzthelferin und hat bereits heute von ihrem Chef die Kündigung (betriebswirtschaftlich bedingt) für den ersten Tag nach der Elternzeit im Jahr 2004! erhalten. Beginnt nicht mit dem Ende des Kündigungsschutzes durch die Elternzeit zumindest die tarifvertraglich festgelegte Kündigungsfrist, so daß eine Kündigung zu diesem Termin gar nicht möglich ist? Werden die Jahre der Elternzeit auch bei den Beschäftigungszeiten im Rahmen der jeweiligen Kündigungsfristen berücksichtigt? Was wäre denn, wenn in der Elternzeit auch noch weiterer Nachwuchs käme?